Antwort auf: Feuerlöscher als AGB
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Warum ABC bzw D Puleverlöscher nehmen ?
Gibt doch auch normale Löscher mit Wasser.
Dort mit und ohne Zusatz.
Altlöschpulver hat die bundeseinheitliche
Abfallschlüsselnummer 39905 und gilt als Sondermül
Allerdings nicht wegen des Pulvers bzw. seiner Inhaltsstoffe…
Grund hierfür sind nicht die Inhaltsstoffe (die völlig unbedenklich sind),
sondern die Wasserlöslichkeit von Trockenlöschpulver. Erforderlich ist
deshalb die Entsorgung auf einer Sondermülldeponie mit
Sohlenabdichtung oder aber auf einer Hausmülldeponie mit
entsprechender Ausstattung.Statt einer Sondermüllentsorgung kommt auch die Verwertung in einem
Kompostierwerk bzw. in der Landwirtschaft in Betracht, da die
Inhaltsstoffe zugleich wertvolle landwirtschaftliche Düngemittelprodukte
sind. Da die Verwertung der Entsorgung vorzuziehen ist, bemüht sich der
bvfa um eine Änderung der abfallrechtlichen Vorschriften.
Wasserlöscher erkennst Du daran dass dise nur für die
Brandklasse “A” zugelassen sind.
C, D und ggf. E gehören nicht dazu.
Die Löscher kannst Du oben öffnen,
wie schon gesagt wurde, befindet sich in dem Griff
eine Druckpatrone welche erst bein Einsetzen
des Löschers geöffnet wird und somit den Druck
freigibt.
Willst Du sicher gehen, machst Du den Wasserlöscher
leer. Mach die Hauswand nass oder so *gg*
ggf. können im Wasser zusätze enthalten sein.
Welche der Frostbildung und dem Gefrieren des Löschwassers
entgegen wirken. Dann ist das Löschwasser wie
Kühlwasser aus PKW´s zu entsorgen…
Siehe auch : Feuerlöschmittel und Umweltschutz
Wenn Du noch Infos brauchst, dann such ich mal meinje Unterlagen
von der Feuerwehr Hamburg raus…
P.S. Witzig zum entleeren sind auch Schaumlöscher *gg*
Aber dann so dass es keiner sieht 😀
Gruß Wojtek