Abmahnung für Avatare?
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- Dieses Thema hat 7 Antworten und 5 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 Jahren, 9 Monaten von Martin92.
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4. Juli 2012 um 15:07 Uhr #501398spokekillerTeilnehmer
Stolpere eben über ein paar ältere Beitträge und finde das hier bei “linuxundich.de”:
http://linuxundich.de/de/allgemein/getty-mahnt-blogger-aufgrund-von-avatar-bild-eines-kommentators-ab/
und verweisend auf
http://www.bachmichels.de/2012/06/22/post-von-getty-images-oder-extrem-teurer-cat-content/Nachdem ich aus Jux und Dollerei (und weil ich auf die kauzige Figur stehe) ein “er-google-tes” Bild der japanischen Comicfigur “Shinnosuke” irgendwann im Frühjahr als Avatar eingesetzt habe geht mir der Gedanke durch den Kopf ihn wieder abzulösen.
Grundsätzlich bin ich recht angstfrei, wurde aber bereits einmal abgemahnt, wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrecht. Das ging so – na sagen wir gerade noch glimpflich – für mich aus.
Sicher, diese Abmahnwellen sind meist grotesk und von der Absicht her oft verzerrt. Urteilt sogar das OLG Hamburg (meist Pro-Urheber) in einigen Fällen, das der Schutz der Rechte offenbar nicht im Vordergrund stünde, sondern die Gewinnerzielung durch Einschüchterung.
Wer schon einmal abgemahnt wurde, weiß ein Lied davon zu singen.
Nun ja, nun könnte ich -selbst so ich wollte- keinen Avatar kaufen und mir vom Verlag in Japan lizenzieren lassen. Und selbst wenn man meine Anfrage dort ernst nehmen würde, so wäre ich wohl für eine Pauschallizenz einige Tausend Euro ärmer.
So entscheide ich mich letzlich dafür, den Avatar erstmal zu löschen und aus meinem Fundus an feinen Digifotos der letzten Jahre Etwas ansprechendes herauszuziehen. Und wenn DAS dann einer kopiert, Alter dann wird der sowas von verklagt 😆
Das Risiko, dass sich wie in meinem Fall zuvor, eine deutsche Firma eine Jahreslizenz für das Bild sichert und vorher das Internet abgegrast hat, nur um dann Reibach zu machen…. ganz ehrlich, das scheint mir der Spaß nicht wert zu sein. Selbst wenn die Figur m.W. in Deutschland nicht vermarktet wird.
Schade. Irgendwie.
Na dann troll ich mich jetzt mal ins Kontrollzentrum und änder das.
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4. Juli 2012 um 15:07 Uhr #923236ThaRippaAdministrator
Grundsätzlich sollte man nie Bilder verwenden, die einem nicht gehören. Dass das Internet so nicht funktioniert, sollte jedem klar sein, auch den Gerichten inzwischen weitgehend. Aber wie du das schon richtig machst, ists am Besten wenn man sich so wenig angreifbar macht wie möglich. Ich poste ja auch gern Produktfotos oder lustige Bildchen – theoretisch könnte man mich sicher verklagen. Wie gesagt, ich lebe mit dieser Gefahr, weil die Alternative wäre, nur eigene Bilder zu posten.
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4. Juli 2012 um 21:07 Uhr #923251Obi WanAdministrator
Wer schon einmal abgemahnt wurde, weiß ein Lied davon zu singen.
ja, das Thema kenne ich auch. ich konnte (damals) wählen zwischen 700 Euro sofort bezahlen, oder Klage auf 25.000 Euro und mal schauen was passiert. Ich hab dann lieber bezahlt, den Rechtsschutzversicherungen bezahlen so etwas nicht 🙁
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4. Juli 2012 um 23:07 Uhr #923254littledevilTeilnehmer
Diese Abmahnerei von Privatpersonen sollte verboten werden.
Die Leute die auf diese Art Ihr Geld bekommen, sollte mal über Ehr u.ä. nachdenken.. -
5. Juli 2012 um 8:07 Uhr #923256spokekillerTeilnehmer
Ich geb Dir Recht littledevil, denn wie in meinem Fall ging es nicht um Wahrung eines Rechts auf geistiges Eigentum, sondern deutlich erkennbar um die Profiterzielung durch Unwissen auf der Seite des Beklagten.In meinem Fall war es so, daß der Rechtsschutz zumindest eine telefonische Beratung ohne Kosten übernahm. Durch diese wurde ich zunächst über meine Pflichten und vor allem Rechte aufgeklärt. So konnte ich meinen finanziellen Schaden erheblich unter dem Betrag halten, den man von mir gefordert hat.Die darafuhin folgende erneute Androhung “wir werden unserem Mandanten raten, ein Verfahren gegen Sie anzustrengen, sofern Sie unsere [übrigens völlig falsche] nachfolgende Kostenaufstellung nicht bezahlen” habe ich ignoriert und seitdem nichts mehr gehört.Aber wenn ich bei diesem Punkt gerade angelangt bin: man sollte im Falle einer Abmahnung immer fristgerecht die geforderte Unterlassungserklärung OHNE Eingestehung einer Schuld FRISTGERECHT abgeben. Tut man dies nicht, kann der Gegner auf den vollen Betrag der Unterlassungsanforderung klagen.Hat man die UE aber fristgerecht abgegeben und zumindest einen dem REALEN Schaden entsprechenden Betrag gezahlt (in meinem Fall zahlte ich 170€ statt 690€ und schrieb ausdrücklich ich sei an außergerichtlicher Einigung interessiert. Der angebliche Lizenzschaden betrug 25.000€) so kann bei einem nachfolgenden Rechtsschritt der Kläger nur noch auf den Rest zum geforderten “Einigungsbetrag” klagen. Ergo in meinem Fall 680-170, was doch erheblich angenehmer klingt als 25000. Richten sich die Prozess- und Anwaltskosten doch immerhin nach dem Streitwert.Was ich zuvor nicht wußte: kein Abmahnanwalt darf Dir seine Ksoten in Rechnung stellen. Genauso legt ein Abmahnanwalt keine Schadenshöhe fest. Behaupten kann er viel, aber vor Gericht müßte er das nachweisen können (die Gefahr besteht allerdings).Das Dilemma bei all dem: begeht man in Deutschland eine Rechtsverletzung im Internet so gilt das als Rechtsbruch mit internationalem Maßstab. So spräche man im Falle des Avatars also von einer weltweiten, illegalen Verwendung, was den Anspruch auf Schadenersatz in der Regel erhöht. Und zu allem Übel kann der Kläger den Gerichtsstand frei wählen (in D meist Köln oder HH, weil die dortigen Gerichte bis vor einiger Zeit als berüchtigt Pro-Urheber verschrien waren).Neben all meinen Erläuterungen habe ich auch noch etwas anderes Wichtiges gelernt: jede Situation ist individuell zu bewerten. Es gibt viele gute Infoseiten im Web, aber man sollte immer einen Anwalt zu Rate ziehen, sofern man das kann. Vorsicht ist besser als verklagt oder gar verurteilt werden.Noch ein interessanter Punkt: das Recht auf Verletzung zu klagen verjährt nach dem Ende des 3. Jahres nach dem Jahr, in dem der Verstoß begangen wurde. Weiterhin hat das OLG Köln (oder HH?) glaube ich letztes Jahr in einem Urteil gegen einen Kläger festgestellt, die Klage auf Schadenersatz müsse innerhalb einer angemessenen Frist auch vor der Verjährung stattfinden, sonst müsse man “mangelndes Interesse”, ergo keinen substantiellen Schaden voraussetzen.Sprich, klagt man über ein halbes Jahr nach bspw Zugang der UE, dann sei das schon deutlich zu spät.Das läßt Leute wie mich, die einer der in D bekannten Abmahnfabriken in die Hände fielen, doch aufatmen.Zuletz finde ich es perfide und höchst sittenwidrig, daß es okay ist, daß sich Firmen mit Anwälten in dieser Form zusammentun. Das Muster ist schon überdeutlich: man grast bekannte Foren und Börsen ab, schaut was gerade läuft (meist doch Musik, Filme oder XXX) und besorgt sich dann eine Pauschallizenz beim Rechteinhaber für ein Jahr zwecks “rechtegemäßen Schutzes”. Die kosten meist nicht wirklich viel, was ich mir habe sagen lassen. Gehen wir von den schon oft genannten 25.000 aus. Sagen wir weiter, wir mahnen auf diese schon “industrielle” Art einige hundert Leute auf Zahlung von ca 1000€ ab. Ich kenne ein paar Leute, die gar nicht erst zum Anwalt gerannt sind, sondern das anhängende Formular unterzeichneten und bezahlten. Bombengeschäft.Das perfide an den beigefügten vorgefertigten UE ist übrigens meist, das ein Schuldeingeständnis darin enthalten ist und außerdem zur Beweismittelvernichtung (strafbar) aufegfordert wird. Daneben meist noch Angaben wie “ich werde nie mehr ein Produkt, an dem Firma X die Rechte hält illegal verwenden oder downloaden oder verbreiten”.Das Prickelnde ist, dass man sich damit völlig ausliefert. Bei einer eventuellen Klage wäre das Schuldgeständnis das Argument #1 des Klägers und man hätte meist sogar die Höhe des entstandenen Scahdens anerkannt.Echt gefährlich. So ein Anwalt ist nicht billig, das gebe ich zu. Die Folgen einer falschen Reaktion können unter Umständen noch viel schlimmer sein. Von der verlorenen Zeit und dem Nerventerror bei Klage gar nicht erst geredet.Puh.
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6. Juli 2012 um 22:07 Uhr #923309ThaRippaAdministrator
Fein geschrieben, langer Post, aber auch ohne Kartoffel lesenswert!
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7. Juli 2012 um 16:07 Uhr #923344spokekillerTeilnehmer
Kartoffel?Lang? Naja, ich hatte wohl grad nen extrovertierten Tag. Kommt sonst meist nur im Arduino-Thread vor 😀
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7. Juli 2012 um 23:07 Uhr #923355Martin92Teilnehmer
Es gibt mittlerweile auch einige sehr lobenswerte Anwaltskanzleien, die dem Abmahnwahn den Kampf ansagen und zunächst kostenlose Aufklärung in solchen Fällen geben und ggf. (bei den härteren Fällen) dann eben auch die Rechtsvertretung und Beratung gegen humane Preise entgegen nehmen.
Aber wie spokekiller schon sagte, gar nichts tun ist ebenfalls so schlimm, wie total hysterisch zur Bank zu rennen und sofort den verlangten Betrag zu überweisen. Also als erstes: ruhe bewahren und dann professionelle Beratung (ggf. auch an mehreren Stellen) suchen.
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