Defekter Kühler – Wasserschaden – Haftung?
Willkommen in der Mk-Community › Foren › Kühlung › Wasserkühlung › Defekter Kühler – Wasserschaden – Haftung?
- Dieses Thema hat 16 Antworten und 9 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 16 Jahren, 7 Monaten von o2-cool.
-
AutorBeiträge
-
-
11. September 2007 um 16:09 Uhr #484342kawasakier5Teilnehmer
Moin, moin!
Mein wassergekühltes System lief viele Monate Problemlos.
Nun ist das Plexiglas meines CPU-Kühlers am Schraubengewinde gesprungen, und Wasser ist ausgetreten. Mein Motherboard und andere Komponenten haben dadruch einen Wasserschaden erlitten. :-({|=
Unsachgemäßer Einbau ist ausgeschlossen, sowie jegliches anderes Selbstverschulden.Kann ich eine (teil-)Haftung vom Hersteller des Kühlers erwarten?
Stefan
-
11. September 2007 um 17:09 Uhr #701644r00tTeilnehmer
wer die schraube zufest anzieht hat wohl selber schuld 😉
-
11. September 2007 um 17:09 Uhr #701660r00tTeilnehmer
btw wer soll den für den schaden aufkommen? der wakü hersteller wohl kaum..steht bestimmt irgendwo in den AGBs wieso sollten die auch? könnte dann wohl jeder mutwillig machen!den deckel tauschen die dir vielleicht um das wars dann aber auch 😉
-
11. September 2007 um 17:09 Uhr #701649KendoMaTeilnehmer
nanananana mein plexi mainboard kuehler und mein plexi ausgleisbehaelter, sind im sommer auch kaput gegangen ….. und am ausgleichsbehaelter gab es nichtmal schrauben zum festziehen…. fazit nie …. NIE wieder plexiplastik
-
11. September 2007 um 17:09 Uhr #701666PommbaerTeilnehmer
wollts grad sagen: dazu brauchts nichtmal die AGB, es steht dick in jeder anleitung gedruckt dass durch eventuelle umbaumaßnahmen am system garantien entfallen können ( lüfterwechsel der Graka usw ) und dass der hersteller für eventuelle schäden keine haftung übernimmt. bleibste also wohl drauf sitzen. den Deckel werden sie dir wahrscheinlich auch nicht mehr tauschen, weil es keine kulanz gibt wenn du das ding monatelang benutzt und auf einmal eine mechanische beschädigung aufweist für die der hersteller verantwortlich sein soll 😡
Der Riss muss nicht durch das anziehen der schraube verursacht worden sein. Es reicht wenn die materialien über monate hinweg temperaturschwankungen ausgesetzt werden.
was meinst du genau mit wasserschaden? gabs nen richtigen kurzschluss oder ist nur flüssigkeit über die komponenten gelaufen? in letzterem fall kann man die sachen reinigen und trocknen.
-
11. September 2007 um 19:09 Uhr #701533kawasakier5Teilnehmer
Möchte es noch Jemand versuchen, der Ahnung hat?
Soviel Inkompetenz ist kaum zu ertragen. 🙁 -
11. September 2007 um 20:09 Uhr #701522smurftrooperTeilnehmer
Sammal, gehts noch?
Raff dich mal. Benimm dich.@Topic: Pech gehabt. Keine Haftung. Lüfter/Kühlerwechsel = erlöschen der Garantie. Jegliches Selbstverschulden ausgeschlossen, da reisst aber jemand die Sprechöffnung auf…
-
11. September 2007 um 20:09 Uhr #701694kawasakier5Teilnehmer
Bereits heute Nachmittag habe ich bei Verkäufer, wie auch Hersteller angerufen und mich erkundigt.
Der Hersteller bat zuerst um Photos, mit der Info, dass das ganze auf ein Einschicken des Kühlers hinauslaufen wird.
Sollte ein Materialfehler vorliegen – so sagte er – wird die Haftung übernommen.Danke für eure hilfreichen Kommentare. :d:
-
11. September 2007 um 20:09 Uhr #701692r00tTeilnehmer
wenn wir schon mal beim “anschluss festschrauben sind” ich zieh seit 3 jahren meine wakü anschlüsse immer bloss mit der hand an!° wie deric ja auch schon vermerkt hat 😉 sollte man sich wohl zu herzen nehmen^^
-
11. September 2007 um 20:09 Uhr #701685PoweruserTeilnehmer
kawasakier5;251250 said:
Unsachgemäßer Einbau ist ausgeschlossen, sowie jegliches anderes Selbstverschulden.Wenn du das durch ein Gutachten belegen kannst, welches vom Gericht annerkannt wird, dann…
kawasakier5;251250 said:
Kann ich eine (teil-)Haftung vom Hersteller des Kühlers erwarten?…wird dir der Hersteller einen neuen Deckel beschaffen oder Wertersatz für den defekten Deckel leisten müssen.
Du siehst schon, für einen Deckel von ~10 Euro lohnt sich das nicht.kawasakier5;251250 said:
Nun ist das Plexiglas meines CPU-Kühlers am Schraubengewinde gesprungen,Welches “Schraubengewinde? In alle Gewinde kommen “Schrauben”…
r00t;251252 said:
wer die schraube zufest anzieht hat wohl selber schuld 😉Auch wenn man das etwas eleganter formulieren könnte: Ich fürchte, so ist es: /
-
11. September 2007 um 20:09 Uhr #701683r00tTeilnehmer
nur weil wir im recht sind? 😉 willkommen in deutschland 😉 AGBs von alphacool zb.:http://www.alphacool.de/shop_content.php/coID/3/content/Unsere-AGB-s/XTCsid/m8sjge0r64e3kn74q64p0l9582in einigen punkten mehr als deutlich^^ in in der anleitung steht es auch vermerkt…btw…vielleicht ist der hersteller etwas kulant und gewährt dir nen neuen kühler bzw. den deckel? mach doch ne anfrage^^
-
11. September 2007 um 20:09 Uhr #701687DeriCTeilnehmer
was willst du hören? Dass dir der Wakühersteller deine komplette Hardware ersetzt und dir für den entstandenen Schaden und dem damit verbundenen Ärger noch ne Prämie zahlt? Dass dem nicht so ist, wurde bereits mehrfach gesagt. Sobald du auf Wakü umrüstet haftest du für eventuell auftretende Schäden an der Hardware selbst. Die Wakühersteller haften im besten Fall nur für Schäden, die an ihrem Produkt auftreten, sofern du nachweisen kannst, dass es ein Produktionsfehler oder ein seit Beginn bestehender Mangel ist, nicht aber für Folgeschäden, die uU durch defekte Kühler auftreten können. Plexi reisst im übrigen nicht mal einfach so, es ist eher denkbar, dass du beim Einbau die Schrauben zu fest angezogen hast, sich dadurch Spannungen aufgebaut haben und das Plexi nach einer gewissen Zeit die fehlerhafte Montage mit Rissbildung dankt, welche sich immer weiter fortgesetzt hat und es dadurch zu dem Wasserschaden kam. Deswegen sollen Plexideckel etc immer nur handfest angezogen werden, da aber viele darauf nicht vertrauen helfen sie mit entsprechendem Werkzeug nach und wundern sich dass eines Tages die Bude unter Wasser steht. Wie schon gesagt, setz dich mit dem Hersteller des betroffenen defekten Teils auseinander, ob er dir auf Kulanz das defekte Waküteil tauscht, mehr wirst du nicht erwarten können.
-
12. September 2007 um 0:09 Uhr #701776o2-coolTeilnehmer
Schon haarstreubend, was hier erzählt wird.Grundsätzlich gilt in unserem Lande:PRODUKTHAFTUNGEin Folgeschaden der aus einem nicht sachgemäß gefertigten Produkt entsteht ist vom Hersteller ODER vom Importeur zu tragen.Als Hersteller gilt, wer Sachen herstellt, in seinem Namen herstellen lässt oder mit seinem Namen versieht und dann in den Verkauf bringt.Die Haftungsansprüche stellst du SCHRIFTLICH an den Händler wo DU die Sachen gekauft hast, der reicht sie weiter an den Hersteller oder Importeur.Der Nachweis des nicht unsachgemäßen Gebrauch ist allerdings immer schwierig, probieren sollterst du es auf jeden Fall.
-
12. September 2007 um 2:09 Uhr #701779PommbaerTeilnehmer
o2-cool;251398 said:
Grundsätzlich gilt in unserem Lande:PRODUKTHAFTUNGEin Folgeschaden der aus einem nicht sachgemäß gefertigten Produkt entsteht ist vom Hersteller ODER vom Importeur zu tragen.Als Hersteller gilt, wer Sachen herstellt, in seinem Namen herstellen lässt oder mit seinem Namen versieht und dann in den Verkauf bringt.Die Haftungsansprüche stellst du SCHRIFTLICH an den Händler wo DU die Sachen gekauft hast, der reicht sie weiter an den Hersteller oder Importeur.Ja die Produkthaftung gibt es in Deutschland, aber du musst schon differenzieren wenn du mit großem Maule behauptest alles andere hier sei gequirtle ******** !Ich will es dir mit Beispiel deutlich Machen:1. Kaufst du ein Netzteil, ist es versiegelt. Tritt ein Schaden auf übernimmt der Hersteller die Haftung sofern das Siegel unversehrt ist. Wenn du es aus kosmetischen Gründen entfernst OHNE das Netzteil zu öffnen, und es tritt anschließend ein Schaden auf, haftet der Hersteller NICHT mehr !2. Wenn du einfache technische Gegenstände, zum Beispiel Kühler, kaufst, weist dich der Hersteller auf möglichte Gefahren hin für die du selbst Verantwortung zu tragen hast. Für Materialschäden haftet der Hersteller, das ist richtig. Aber Wenn du den Gegenstand Monatelang ohne Anstand benutzt hast und plötzlich soll ein Schaden vorhanden sein, der eine Weiternutzung unmöglich macht, wo bitte ist da die Logik, dass dieser Fehler auch nur annähernd beim Hersteller liegen soll ? Wäre vorher eine Beschädigung vorhanden, hätte man den Kühler gleich umtauschen können. Wäre es eine nicht sichtbare Beschädigung gewesen und es wäre beim ersten Einbau Flüssigkeit ausgelaufen und hätte Hardware geschrottet wäre es auch Haftung des Herstellers. Aber wenn das Ding Monatelang in Betrieb ist und funktioniert, dann liegt der Fehler nicht beim Hersteller. Darüberhinaus Gelten die jeweiligen AGB und Sicherheitshinweise in den Anleitungen. Wer die nicht liest, ist selbst schuld und nicht im Recht bei falscher Anwendung. in den Anleitungen und AGB steht dass für eventuelle Schäden keine Haftung übernommen wird. Dann gelten die AGB. Der Kauf des KÜhlers ist ein rechtsgültiger Vertrag, mit dessen Abschluss du die AGB akzeptierst. Verkaufst du den Kühler beispielsweise über Ebay weiter, musst du darauf hinweisen dass keine ANsprüche an dich gestellt werden können weil es ein Privatverkauf ist, sonst haftest du nämlich für Schäden des Käufers die durch den Kühler entstehen ;-)Ich kenne mich mit der Verarbeitung von Kunststoffen, insbesondere Plexiglas sehr gut aus, und kenne ebenso Kunden die wie du versuchen, nach Monatelanger Nutzung einen plötzlich auftretenden Fehler auf uns Hersteller abzuschieben. Selbst wenn man es wollte, kann man nach so langer Zeit nicht mehr glaubhaft nachweisen, dass es sich um einen Herstellungs- oder Materialfehler handelt.
Möchte es noch Jemand versuchen, der Ahnung hat?Soviel Inkompetenz ist kaum zu ertragen.
Erst fragen, dann die antworten bemängeln weil sie dir nicht passen oder was ? sieh der Wahrheit ins gesicht… zieh die Schrauben nächstemal nicht so fest an, dann passiert sowas auch nicht.Bei PLexiglas reicht es wenn ein winziger Haarriss entsteht beim Anziehen der Schrauben. der Zieht sich dann nach und nach durchs Material. durch Temperaturbedingte Volumenänderung des Stoffes wird sowas noch beschleunigt..
Der Nachweis des nicht unsachgemäßen Gebrauch ist allerdings immer schwierig, probieren sollterst du es auf jeden Fall.
In unserem Rechtssystem muss nicht der Händler beweisen, dass der Kunde den Kühler falsch angewendet hat, ebenso muss der Kunde nicht nachweisen, dass er den Kühler richtig angewandt hat, sondern der Kunde stellt Ansprüche an den Händler und muss somit nachweisen, dass der Fehler beim Hersteller liegt. Da es bei simplen Bauteilen keine Kennzeichnungen oder Siegel gibt, bleibt es bei Aussage gegen Aussage. Da der Händler der “Angeklagte” ist, entscheidet es sich im Zweifelsfall zu seinen Gunsten.
-
12. September 2007 um 13:09 Uhr #701830o2-coolTeilnehmer
Hallo Pommbaer,was du schreibst ist sachlich falsch.Vorab, wie du richtig erkannt hast, reden wir hier über einem Erwerb bei einem Händler und nicht von einer Privatperson.Die Produkthaftung kann weder durch Allgemeine Geschäftsbedingungen noch durch Haftungsausschlüsse in der Anleitung umgangen werden. -> click mich sanftDer Hersteller muss dem Kunden eine unsachgemäße Benutzung nachweisen um aus dem Produkthaftungsanspruch raus zu kommen, nicht anders herum.Das was du beschreibst, sogenannte offensichtliche oder versteckte Mängel hat etwas mit Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen zu tun. Wobei auch hier NUR die Garantieansprüche ( -> click mich sanft ) durch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Hinweise in den Begleitdokumenten bestimmt werden können und müssen, die Gewährleistungsansprüche ( -> click mich sanft ) allerdings nicht, da sie ausdrücklich im Gesetz niedergelgt sind und somit nur durch Nebenabsprachen ( “gebrauchte Ware”, “gekauft wie gesehen”, “unter Ausschluß jeglicher Gewährleistungsansprüche” etc ) schriftlich,einvernehmlich und nur unter Kaufleuten ausgeschlossen werden können.Falsch ist auch deine Meinung zur Schuldfrage:
bleibt es bei Aussage gegen Aussage.Da der Händler der “Angeklagte” ist, entscheidet es sich im Zweifelsfall zu seinen Gunsten.
“…Private Endverbraucher werden weitergehend durch die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) geschützt, das kein Verschulden voraussetzt. …” ( Quellen: Zitat aus Wikipedia )Also bitte hier nicht juristisches Laienwissen und eigene Vermutungen zum besten geben, der Kunde als privater Endverbraucher ist seitens des Gesetzgebers hervorragend aufgestellt und geschützt in solchen Fällen.Deswegen sollten auch alle Hersteller sich rückversichern gegen Produkthaftungsansprüche, da hier meistens schon ein Schreiben auf einem Briefbogen mit einer Anwaltskanzlei im Kopf Wunder bewirkt.Und genau das sollte Kawasakier5 tun, wenn er nicht eine für ihn vertretbare Lösung angeboten bekommt.Des Weiteren werde ich den thread nun schliessen, weil wir uns hier ganz dicht am Tatbestand der Rechtsberatung bewegen, und die ist nur Volljuristen erlaubt.
-
12. September 2007 um 14:09 Uhr #701840o2-coolTeilnehmer
-
12. September 2007 um 14:09 Uhr #701837F!ghterTeilnehmer
Zudem wäre es schön wenn sich alle Herren hier mal einen sachlichen und friedlichen Ton angewöhnen könnten 😮
Beleidigt euch nicht gegenseitig, sondenr diskutiert doch einfach sachlich!
-
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.