Produkt Reklamtion
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- Dieses Thema hat 17 Antworten und 9 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 17 Jahren, 8 Monaten von Neptun.
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AutorBeiträge
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23. August 2006 um 16:08 Uhr #479650MuggaTeilnehmer
Hy Leute,
wußte nich in welches Topic mein Problem am besten passt.
Also ich hatte mir vor ca. 2 Wochen ne Laing Pro bei Aquatuning bestellt. Hatte mich vorher extra auch auf der Seite schlau gemacht, und es hieß das die Pumpe geräuscharm (hat nicht sehr viel Aussagekraft) ist, und im Produkt FAQ wurde die Laing als leiseste Pumpe die sich getesten haben bezeichnet. Nach dem die Laing dann zu Hause war und im System eingebaut war, überzeugte mich die Lautstärke überhaupt nicht. Ein hochfrequenter nervender Ton.
Deshalb hatte ich mir eine HPPS+ bestellt. Diese war wohl aber defekt, da sie das Wasser in meinem System nicht in Bewegung brachte. Laut der Spezifikationen müsste es die Pumpe mein System jedoch bewältigen können.
Daher habe ich dann beide Pumpen zurück geschickt an Aquatuning. Als Antwort bekam ich, dass sie die Pumpen nur auf Kulanz zu 50% Warenwert zurücknehmen könnte, da ich die Pumpe ja benutzt habe und daher eine Verschlechterung der Produkte herbeigeführt habe. Daher kann die Pumpe nicht als Neu verkauft werden und ich müsste dafür aufkommen.
Daraufhin habe ich mich informiert, und nach BGB §357 Absatz 3 Satz 2 habe ich nicht für die Verschlechterung aufzukommen wenn sie durch Testzwecke herbei geführte wurde. Und das war bei mir der Fall.
Daher habe ich Aquatuning geantwortet und sie daraufhin gewiesen das die Spezifikationen der Produkte nicht der tatsächlichen Leistung entsprechen (vereinfach gesagt) und ebenfalls das ich nach BGB etc…. nicht für die Verschlechterung aufkommen muss.
Es wäre super wenn mir jemand helfen könnte um mein Problem in den Griff zu bekommen. (Wäre eventuell interesse an einer Laing Pro oder HPPS+)
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23. August 2006 um 16:08 Uhr #636640toorTeilnehmer
Wenn du die Pumpen bei einem Online-Shop gekauft hast, dann hast du nach dem Fernabsatzgesetz zwei Wochen Rückgaberecht – ohne das du noch für irgendwelche “Produktverschlechterungen” aufkommen musst.
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23. August 2006 um 18:08 Uhr #636676powerTeilnehmer
Hmm, lass da bloß nicht locker !Hast du bei der Eheim geprüft, ob die Welle bereits Wasser hat ? Wenn du die einfach so anstöpselst, dann kann die kein Wasser fördern, da das Schaufelrad nur Luft bewegt.Dazu am Besten den AB oberhalb der Pumpe anbringen. Meine Eheim habe ich damals vorher in Wasser untergetaucht (geht nur bei Tauchpumpen).
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23. August 2006 um 18:08 Uhr #636670orw.AnonymousTeilnehmer
Ich verschiebe dich und deine Anfrage an diese Stelle, vielleicht will AT hier auf dein Problem antworten.
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23. August 2006 um 18:08 Uhr #636668MuggaTeilnehmer
Leider sieht er das aber nicht ein. Er meint ich müsste für die Verschlechterung aufkommen. (Habe auch innerhalb von 14 Tagen die Pumpen zurückgeschickt). Und eigentlich habe ich auch keine Lust auf einen Rechtsstreit.
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23. August 2006 um 19:08 Uhr #636706braeterTeilnehmer
Bei der Liang greift das 14 Tägige Rückgaberecht. Das ist unter anderem dazu da, um bei Onlinekäufen als Kunde sicher gehn zu können, das es für den fall des nichtgefallens ohne verlust an n händler zurück sendest.Einzig das Porto können se verlangen. Steht bei den meisten Shops auch in den AGB. Ne Abzugspauschale muss zumindest in den AGB ebenfalls stehn. Ob die Rechtens ist…kp. Wofür is das gesetz da wenn sich jeder händler von distanzieren kann / könnte?Die Eheim is defekt gewesen? Wenn dir sicher bist gibts gar kein rummachen. Die gehört ersetzt bzw das Geld zurück (Wobei das mit m Geld zurück so ne sache ist. Da können bzw werden oft gebühren verlangt, was OK ist.)Darf ich fragen wie alt du bist? Über 16?
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23. August 2006 um 23:08 Uhr #636766
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23. August 2006 um 23:08 Uhr #636773powerTeilnehmer
bei der Qualität könnte die doch durchaus in China produziert werden ^^(keine Diskussion bitte, beziehe mich auf einen Thread hier im Forum ^^)
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23. August 2006 um 23:08 Uhr #636758MuggaTeilnehmer
Ja bin 18, werde im Oktober 19. Hoffe nur das Aquatuning das einsieht und mir endlich mein Geld gibt.
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24. August 2006 um 0:08 Uhr #636778davidzoTeilnehmer
Laingpumpen sind heizungspumpen. http://www.laing.de/unternehmen/produktion_qualitaet/
du kennst heizungen, hast wohl auch selber eine im haus, wie häufig haste da die pumpe schon gewechselt und die läuft doch dauerhaft durch, 24/7 jahrelang?
…also soviel zur qualität. das geräusch ist geschmackssache, mitm dbameter aber sehr leise, subjektiv aber lauter, da kein brummen wie ein pabstlüfter, sondenr hochfrequentes sirren. wichtig ist eine 100%tige entlüftung, was bei ner ddc nicht so einfach ist. ein bisschen alufolie drum hilft übrigens saugut gegen das leichte hohe sirren.Zum ATsupport sage ich jetzt mal nichts. Ich mag vielleicht etwas mehr nehmen im shop, aber ich lege auch wert auf service. Die eine einzige DDC die bis jetzt bei mir defekt war (war nichtmal defekt aber das war ne alte serie und es gab ein problem mit dem pcnetzteil), habe ich gegen eine neue serie ausgetauscht und seitdem nie probleme mit ddcs gehabt.
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24. August 2006 um 0:08 Uhr #636781MuggaTeilnehmer
Danke für den Tipp mit der Alufolie, sonst gerade noch irgendwelche Tipps zum silencen der Laing. Ich wollte mir halt sonst ein Gehäuse nur für die Pumpe basteln und dieses mit Bitum und mit “Schallschutz” Schaumstoff auskleiden.
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24. August 2006 um 5:08 Uhr #634732braeterTeilnehmer
davidzo;166032 said:
@braeter: das heißt laing und ist ein deutscher name, die pumpe kommt nicht zufällig aus china von einem liang familienbetrieb, sondern wird in deutschland entwickelt, vertrieben und in ungarn gefertigt.Sry. Da soll mich der Blitz [zensiert]Ich werd die zwei buchstaben auch nie mehr vertauschen.Egal wo die herkommt….Ich freu mich auf die Aussage von AT…
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24. August 2006 um 9:08 Uhr #636806WasserlurchTeilnehmer
Na denn wollen wir mal:
Vorab: Dies ist keine Rechtsberatung!
Zu den Rechten von Kunden in Fernabsatz:
… Zur Fristwahrung genügt es die nicht benutzte und unbeschädigte Ware binnen einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt zurücksenden an: …
… Der Verbraucher hat das Recht die Ware nach Erhalt zu begutachten. Gemäß § 357 BGB hat der Verbraucher Wertminderungen aus dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware dem Verkäufer zu erstatten….Wir sind sehr kulant, was Kundenrücksendungen angeht. Wenn jemand ein nicht passendes Produkt bestellt, und es dann unbenutzt zurück schickt, dann gibt es ohne Probleme sofort Gutschrift oder Rücküberweisung, je nachdem, was der Kunde wünscht.
Fast 90% aller Kunden, die was zurück schicken bestellen direkt danach noch einmal. Ich denke das spricht für sich.Unsere Kunden erwarten, dass sie, wenn Sie Neuware bestellen, diese dann auch erhalten. Solche benutzte Ware können wir nicht mehr als Neuware verkaufen.
Wir müssen solche Ware dann bei Ebay oder so als gebraucht verkaufen, und können wohl kaum noch den Neupreis dafür erzielen. Abgesehen von der Arbeit, die das einstellen so einer Aktion macht.Ich persönlich muss sagen, dass das Fernabsatzgesetz eine sehr kundenfreundliche Sache ist, deren Kosten der Unternehmer (oder alle Kunden durch einen entsprechenden Aufpreis) zahlen. So soll Kundenabzocke vermieden werden, und ich als Geschäftsführer von Aquatuning stehe zu 100% hinter dem FAG.
Die Forderungen dieses speziellen Kunden gehen über die Regelungen des FAG hinaus, und können daher von uns nicht erfüllt werden.Wir haben dem Kunden angeboten:
a) Erstattung 50% des Kaufpreises und die Rücksendekosten.
b) Rücksendung der gebrauchten Ware an den Kunden auf dessen Kosten.[Ergänzung]
Frage an andere Foren User:
Würdet Ihr eine offensichtlich gebrauchte Pumpe, die Ihr als Neuware bestellt, akzeptieren? -
24. August 2006 um 17:08 Uhr #636878harrypotterTeilnehmer
Hallo Wasserlurch,
lese doch mal den §357 Abs 3. “Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist”
Ich gehe davon aus, dass Sich Eure Antwort direkt auf den Kunden bezieht.
Es ist sicherlich OK, wenn man seine eigene Dartsellung als Antwort im Forum darstellt. Jedoch, mal ganz ehrlich, bei den Betrag zu streiten halte ich für albern. Gerade wenn der Kunde den Test zu Prüfzwecken durchgeführt hat. (Die Farben zeigen doch die Deckung zum Gesetz)Sie als Händler haben übrigens das Recht die Pumpe direkt an den Hersteller zurück zu senden, wenn ein Produkt defekt ist. Dann braucht Sie auch keinen Verkauf in einem Online Auktionshaus zu starten.
Kulanz gegenüber dem Kunden, ist ein Zeichen von gutem Service. Zumal einem als Händler, kein Schaden entsteht. Natürlich besteht immer ein Restrisiko, gegen dass sich jeder Händler aber auch versichern kann.
Bin ich als Händler nicht gewählt dieses Restrisiko zu tragen, stellt sich die Frage, ob ich überhaupt als Händler weiter machen sollte ……
Denkt mal drüber nach. Jeden weiteren Kommentar spare ich mir, denn sonst müsste ich persönlich werden ..
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24. August 2006 um 17:08 Uhr #636897MuggaTeilnehmer
Ja das ganze hat sich erledigt, und beide Seiten konnten einen fairen Kompromis finden.
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24. August 2006 um 17:08 Uhr #636880WasserlurchTeilnehmer
Das Thema hat sich inzwischen erledigt.
Der Kunde hatte auf dem RMA-Formular vermerkt, dass er die Pumpen nach FAG zurück senden will, und dann geht das natürlich so nicht.
Nach einem Gespräch konnte geklärt werden, dass er meinte, dass eine Pumpe defekt sei, dann ist das schon mal gar kein Problem mehr, die nehmen wir anstandslos zurück.
Die 2. Pumpe schicken wir Ihm nun wieder zurück, und haben uns für das Mißverständnis entschuldigt. Den Betrag für die defekte Pumpe wurde überwiesen.Somit erübrigt sich jede weitere Diskussion über die FAG-Sache, vor allem, da keiner von uns ein Jurist ist. Wen das interessiert, der kann in ca. 10.000 anderen Forenbeiträgen dazu etwa genau 10.000 verschiedene Meinungen anhören.
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24. August 2006 um 23:08 Uhr #637000harrypotterTeilnehmer
schon interessant, einfach zu behaupten, wir seien alle keine Juristen. Ich glaube so ein Urteil kann man sich nur erlauben, wenn man das auch ganz sicher weis. Das mit den 10000 verschiedenen Meinungen stelle ich auch in Frage, denn auch in anderen Foren sind die gleichen Darstellungen zu finden …. Auf jeden fall seid ihr da noch mit einem blauen Auge davon gekommen, denn vor Gericht hätte der Kunde sehr gute Gewinnchancen gehabt …. Traurig nur, dass man das wegen derartigen Kleinigkeiten riskiert …
Aber das ist meine Meinung und jeder hat das Recht diese zu äußern -
25. August 2006 um 7:08 Uhr #637044NeptunModerator
@ harrypotterlass es gut sein, wir müssen nicht alles hier aus diskutieren ;)Außerdem ist das Thema ja schon erledigt, gell ?
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