Online kauf-> Schnäppchen gemacht-> jetzt Ware nicht mehr lieferbar
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- Dieses Thema hat 4 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 17 Jahren, 7 Monaten von the beat.
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28. September 2006 um 17:09 Uhr #477457Obi WanAdministrator
Hallo Jungs,ich brauche mal euren Rat.Ich habe 2 ziemlich gute Schnäppchen gemacht. Der Preis, den ich in einem Online Shop für ein Produkt gesehen habe, liegt weiter unter 40 Euro zu dem, was mir geizhals.at/de anzeigt.Also habe ich zugeschlagen -> das Geld überwiesen -> und dem Shop eine Email geschrieben, wann ich mit dem Produkt rechnen kann.Jetzt sagte mir ein Angestellter, das das Produkt gar nicht auf Lager liegt und wahrscheinlich auch nicht mehr rein kommt.Was nun ? Kann ich auf meinen Kauf bestehen ?Hätte der Händler das Produkt nicht aus den Shop nehmen müssen, wenn er es nicht mehr liefern kann (zu diesen Preis?)Was sagt Ihr dazu und wie sind eure Erfahrungen ?
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28. September 2006 um 17:09 Uhr #598178the beatTeilnehmer
Ihr habt zusammen einen gültigen Vertrag beide Seiten haben sich daran zu halten. Sie müssen liefern und zwar zu dem Preis.
(Ausser du bezahlst für das Ding 5 Eu und alle anderen haben es für 45 Eu im Shop; dann beruft sich der shop auf einen schreibfehler.)
Ob sie dir allenfalls einen gleichwertigen ersatz geben müssen, weiss ich leider nicht mehr. In 3 Jahren vergisst man zu viel.
gruss Beat
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28. September 2006 um 19:09 Uhr #565371powerTeilnehmer
Lies dir im Shop am Besten mal die AGB durch, wie die mit der Sache verkehren.Wird in diesen nicht darauf eingegangen, dann müssen die den Preis wohl so annehmen. Es sei denn, es steht drin, dass sie sich Irrtümer vorbehalten.
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28. September 2006 um 20:09 Uhr #587362Obi WanAdministrator
ich glaube, das fält unter diesen Punkt:
3. Lieferbedingungen Dem Käufer zumutbare Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede dem Käufer zumutbare Teillieferung und Teilleistung gilt in diesem Falle als selbständige Lieferung und Leistung.Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug.Sofern der Verkäufer nicht vorher die Leistung endgültig verweigert hat, kann der Käufer 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnenangemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug.
Oder ?
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28. September 2006 um 20:09 Uhr #584009powerTeilnehmer
hmm, lese ich nicht wirklich raus. Hier geht ja nur um Teillieferung.
Jetzt sagte mir ein Angestellter, das das Produkt gar nicht auf Lager liegt und wahrscheinlich auch nicht mehr rein kommt.
Was bringt es dir deine Ware zu deinem Preis zu fordern, wenn der Shop die zukünftig nicht mehr anbietet ?Wenn der Shop die Ware wieder verfügbar hat, aber zu einem anderen Preis, dann sieht es anders aus…
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