1100 € strafe fürs drei alben geht das ?
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- Dieses Thema hat 25 Antworten und 14 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahren, 9 Monaten von jhonnyX.
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5. Juli 2008 um 16:07 Uhr #762593NewbiTeilnehmer
Prankst3r;317911 said:
Ähm, soweit ich weis, durfte man ja letztes Jahr die Sachen saugen, aber dennoch nicht weiter geben, aber man durfte nicht saugen, wenn ein Kopierschutz umgangen wurde…-> Nur wenn er sie weitergegeben hat, darf er eine Strafe bekommen und er sollte halt sagen, dass die La Fee Alben analog aufgenommen wurden (kein Kopierschutz umgangen, da nicht digital)
Laden heist, das er sich nur Datein aus dem netz gezogen hat.
Das mit dem Kopierschutz ist für die Vervielfältigung Digitaler Medien.
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5. Juli 2008 um 16:07 Uhr #762602NewbiTeilnehmer
Das Problem ist jetzt, das der Esel die geladenen Dateien auch wieder anbietet, heisst er hätte in diesem Fall nicht Rechtens gehandel.Wenn der I-Net zugang über seine Mutter läuft, müsste Sie auch als Eigentümer der Leitung die entsprechende Anzeige bekommen.Woher wollen sie wissen, wer, wann am Rechner sitz ??
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5. Juli 2008 um 16:07 Uhr #762600::Hero::Teilnehmer
also das runterladen war letztes jahr ja noch erlaubt egal wo, torrent emule und wie se alle heißen. nur zum download darf man sie nicht anbieten. genauso darf man ja auch aus dem radio aufnehmen. einen kopierschutz umgeht man ja nicht beim runterladen, wenn man von einer CD die musik runterzieht mit einem programm das den kopierchutz mgeht macht man sich auch nicht strafbar den das programm ungeht den kopierschutz ohne das der nutzer was davon mitbekommt.
ich finde die strafe ist viel zu hoch gegriffen noch dazu wenn es zur tatzeit ja noch legal war so wie du es beschrieben hast -
5. Juli 2008 um 16:07 Uhr #762590NewbiTeilnehmer
Die Strafe ist laut Gesetzestext im vertrettbaren Rahmen.Das Gericht wird aber meist drunter gehen, die Plattenfirmen forden ne Menge, um überhaupt nochwas zu kriegen.Die 1100 Tacken sind nicht nur fürs laden, sondern auch fürn Anwalt etc.Wenn er die Alben definitiv vor EINEM Jahr geladen hat, und er selbst nichts im Netzt angeboten hat, braucht er sich eigentlich keine Sorgen machen. Erst seit dem 01.01. diesen Jahres ist sowohl laden, als auch das zu Verfügung stellen illegal. Vor dem 01.01. war nur das zu Verfügung stellen eine Rechtswidrigkeit.Zumindest sind mir die Sachen noch so in Erinnerung.Ich bin kein Anwalt und schreibe auch keine Rechtstexte.Ist die Leitung auf seinen Namen gemeldet ?Gibt es mehr als nur ihn als Nutzer ?Wie hat er das ganze geladen ?Wie alt war er zum Zeitpunkt des Ladens ?Hatte er bereits besuch von der Polizei ?MfGNewbi
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5. Juli 2008 um 16:07 Uhr #762592Prankst3rTeilnehmer
Ähm, soweit ich weis, durfte man ja letztes Jahr die Sachen saugen, aber dennoch nicht weiter geben, aber man durfte nicht saugen, wenn ein Kopierschutz umgangen wurde…-> Nur wenn er sie weitergegeben hat, darf er eine Strafe bekommen und er sollte halt sagen, dass die La Fee Alben analog aufgenommen wurden (kein Kopierschutz umgangen, da nicht digital)
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5. Juli 2008 um 16:07 Uhr #762604KABUMMTeilnehmer
Naja, bei diesen P2P-System (z.B. Torrent) ist das Problem, dass man während des Downloads auch selber Upload freigibt und somit anderen die Dateien zur Verfügung stellt – das wird ihm ja scheinbar aber nicht vorgeworfen, von daher wäre das dann eh außen vor.In Deutschland gilt immer noch die Unschuldsvermutung, das heißt, es muss zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass er diese Alben heruntergeladen hat. In der Regel endet sowas mit einer Hausdurchsuchung, bei der der PC beschlagnahmt und anschließend durchsucht wird – dort ist meistens eh nichts mehr zu finden bzw. haben manche Leute ihre Festplatten auch mit Tools wie TrueCrypt verschlüsselt.Des Weiteren läuft das in Regel so ab, dass man zuerst eine Mahnung bekommt und aufgefordert wird, einen Betrag in Höhe XYZ€ zu zahlen, diese Forderung geht von der Plattenfirma aus und ist demnach nicht verbindlich – im Gegenzug wird dafür meistens von einem Strafverfahren abgesehen.Eine wichtige Frage ist allerdings, von wem er dort Post bekommen hat und wer ihn auffordert. Sollte man strafrechtlich verfolgt werden, wird man bei der Polizei vorgeladen und kann eine Aussage machen – muss man natürlich nicht, wenn man sich nicht selbst belasten will – auch ist der vermeintliche Täter nicht daran gebunden, wahrheitsgemäß auszusagen. Wenn dies alles noch nicht passiert ist, dann würde ich mich erstmal zurücklehnen. Denn es stellt sich die Frage, wie das Unternehmen dann herausgefunden hat, dass er die drei Alben heruntergeladen hat. Das tolle an der Sache ist: Sie können es nicht beweisen. Manchmal werden diese “Anti-Piraterie”-Unternehmen damit beauftragt, z.B. alle Torrents des Albums A (zufällig gewählt) zu überwachen und die IPs der Up- und Downloader zu speichern. Das kann aber nicht zu rechtlichen Konsequenzen führen, denn es ist dem Unternehmen nicht möglich, der IP eine reale Adresse (also Postanschrift) zuzuordnen – das kann lediglich der Provider – und der darf diese Informationen nur an die Polizei weitergeben, sollte diese die Daten verlangen. Ein Unternehmen hat darauf keinen Zugriff.Außerdem wurde jetzt entschieden, dass Eltern für Straftaten, die über ihrem Internetanschluß verübt wurden, haften. Mit 15 ist man allerdings schon beschränkt strafmündig…Also muss erstmal geklärt werden, was bisher alles geschehen ist und vorallem von wem Post kam usw…
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5. Juli 2008 um 16:07 Uhr #489069geier54Teilnehmer
hallo,
ein freund von mir hat mich angerufen und sagte das er drei la fee alben gesaugt hat vor einem jahr jetzt frag ich mich ist das rechtlich gesehen möglich eine so hohe strafe bekommt man keine ermahnung weiß da jemand was ?und nein der freund bin nicht ich
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5. Juli 2008 um 16:07 Uhr #762597ulvTeilnehmer
@geier54Das musst du jetzt schon etwas genauer erklären.Will ein Anwalt 1100€ damit das Verfahren eingestellt (bzw. nicht gestartet) wird oder gibt es ein Urteil bzw. Schlichterspruch?Strafrecht bzw. Bußgeld oder Schadensersatz oder Anwaltshonorar bzw. Aufwandsentschädigung für Vorermittlung?Ist es ein Ersttäter oder hatte er schon mal so etwas?Oder ist es nur ein Scherz? Die Summe erscheint viel zu hoch?
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5. Juli 2008 um 16:07 Uhr #762599geier54Teilnehmer
Also er war 15 als er die salben gesaugt hat.
seine schwester ist auch am pc manchmal seine mutter.
angemeldet ist der internetzugang auf seine mutter
polizei war noch nicht bei ihm
geladen hat er es warscheinlich über den esel oder torrent genau weiß er das nicht mehr ist schon länger herer wird aber nie wieder was laden hat er gesagt ❗
muss man ihm das nachweisen das er das war oder muss er beweisen das er es nicht gesaugt hat könnte ja auch ein freund gewesen sein.
aber ohne nachfragen zalen ist doch auch nicht ok oder ?
könnte ja auch eine verarsche sein wie man das heufig im tv sieht aber er meint er häte die alben gesaugt desswegen schließe ich die sache aus.
aber wenn seine keline schwester 13-15 jahre alt das gesaugt hat ist sie doch schuldunzurechnugsfähig aber das war er ja auch.
naja wenn das alles nichts hilft muss erzahlen finde ich nur heftig das es so viel geld ist. von einer nicht wirklich berühmten sengerin, das sich der aufwand über haupt lont eine person zu erschnüffeln die sollen mal leiber die leute finden die soetwas erst ins netz setllen aber raupkompierer wäreden ja mit bis zu 5 jahren freiheissttrafe bestraft aber ein kinderschender ist schon nach zwei jahren oder so entlassen hoch lebe die bürokratie -
5. Juli 2008 um 16:07 Uhr #762588AuosTeilnehmer
Ja das ist schon möglich es handelt sich ja um eine Urheberrechtsverletzung 😉
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5. Juli 2008 um 17:07 Uhr #762615Ghost-TalkerTeilnehmer
Hat er eigentlich nen Brief bekommen? Oder nur per Mail?
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5. Juli 2008 um 17:07 Uhr #762616geier54Teilnehmer
habe gerade mit ihm telefoniert, er ist auf einem geburtstag von seiner oma.
wenn er zuhause ist ruf er mich an und sagt mir alles was ihr geschrieben habt jetzt kann er da noch nichts zu sagen also entweder wissen wir heute abend mehr oder montag dann bin ich bei ihm und schau mir den brief an darf ich den dann hier hochladen oder ist das untersagt die adresse und namen würde ich auch ausblenden.
wenn er eine diggivcam hat wäre das ja leicht umzusetzen -
5. Juli 2008 um 17:07 Uhr #762625littledevilTeilnehmer
geschwärzt sollte das hochladen des briefes kein problem sein…
Bin mal gespannt,wwas dan genau drin steht! -
5. Juli 2008 um 17:07 Uhr #762606::Hero::Teilnehmer
jetz mal ne frage wegen dem runterladen von lieder, wie ist das eigentlich wenn ich ein lied über steam runterlade ? zum beispiel joine ich auf einen css server mit sounds (sind öfters auch mal komplette lieder dabei) ich bekomme das ja nicht mit das das runtergeladen wird. und ohne komm ich ja nicht auf den server.
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5. Juli 2008 um 17:07 Uhr #762608ulvTeilnehmer
geier54;317919 said:
muss man ihm das nachweisen das er das war oder muss er beweisen das er es nicht gesaugt hat könnte ja auch ein freund gewesen sein.
aber ohne nachfragen zalen ist doch auch nicht ok oder ?
…
das sich der aufwand über haupt lont eine person zu erschnüffeln die sollen mal leiber die leute finden die soetwas erst ins netz setllen aber raupkompierer wäreden ja mit bis zu 5 jahren freiheissttrafe bestraft aber ein kinderschender ist schon nach zwei jahren oder so entlassen hoch lebe die bürokratieJetzt aber mal halblang. Niemand, der nicht geschäftlich mit Kopieren zu tun hat, bekommt gleich eine Strafe und muss genau 0,0 Jahre ins Gefängnis.
Und natürlich muss man das genau nachweisen. Das er damals eingeschränkt schuldfähig war kann auch bedeuten, dass die Eltern dran sind.
Wer will denn nun das Geld? -
5. Juli 2008 um 20:07 Uhr #762680MixTerTeilnehmer
Um das ganze abzukürzen.
Meine Empfehlung:
Einen Anwalt für Urherberrecht aufsuchen. Die Erstberatung kostet meistens nur 60 – 80€. Dort eine Rechtsauskunft geben lassen. Dann den gegenseitigen Anwalt anschreiben und um Offenlegung der Beweise bitten. Dem sollte er zustimmen wenn er das nicht tut, würde ich persönlich den Weg über die negative Feststellungsklage gehen. Wenn er dir ne IP hinwirft und es wirklich vor einem Jahr war, fordest du ihn auf einen Beweis von deinem Provider, dass du wirklich diese IP hattest. Die hätte der Provider zu diesem Zeitpunkt nämlich noch gar nicht so lange vorhalten dürfen.In diesem Fall würde ich mir auf jeden Fall den Anwalt nehmen er weis dann die nächsten Schritte. Normalerweise wird ein solches Verfahren dann schon gar nicht eröffnet. Eine gute Strategie ist auch sich die Aufzeichnungsquelle nennen zu lassen. Firmen wie diese nette aus der Schweiz sind sehr bekannt und seit einigen Gutachten (Eine Uni hat mal Netzwerke nur passiv beobachtet und kurz darauf wurden 3 LASERDRUCKER!!! wegen Urheberrechtsverletzung angeschrieben) auch sehr “beliebt”.
Hilfreich ist es auf jeden Fall noch, die Schadenssumme anzuzweifeln. Meistens nehmen die wirklich astronomische Summen (vergleiche Knieperurteile->marions Kochbuch). Das Gericht geht meistens deutich runter.
Gruss
MixTer -
5. Juli 2008 um 21:07 Uhr #762692L@Mi®Teilnehmer
Erstes (Der Vortrag von RA Udo Vetter) Video im Blog, wer ^damit^ Probleme hat… :-({|=
http://blog.mellenthin.de/archives/2006/12/31/sie-haben-das-recht-zu-schweigen/
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6. Juli 2008 um 3:07 Uhr #762737F!ghterTeilnehmer
Ein Bekannter (Anwaltssohn) erzählte mir mal was von einem Fall, in dem ein Jugendlicher wegen einigen Hundert Musikstücken verurteilt wurde. 250€ pro Titel 😉
1100€ is da n Zuckerschlecken dagegen.
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6. Juli 2008 um 8:07 Uhr #762738mhh1102Teilnehmer
hier mal ne adresse wo ihr legal und kostenlos an musik kommt,…http://www.onlinemusikrecorder.com/das ist zwar nicht perfekt, als entscheidungshilfe ob ich mir nen album kaufe oder nicht find ichs aber nicht schlecht. (es werden von radiosendern die songs mitgeschnitten. da man nach dem anmelden omr dazu beauftragt, dies für einen zu tun, ist das legal. d.h. je länger man mitglied ist, desto größer die songauswahl. da es mitschnitte sind ist halt ab und an mal nen stück vom nächsten lied dabei. )
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6. Juli 2008 um 10:07 Uhr #762751KABUMMTeilnehmer
jhonnyX;318072 said:
Eine andere Möglichkeit wäre die Alben zu kaufen, da er ja dann die Rechte für diese Musik erworben hätte.Zwecklos, da die Straftat ja trotzdem schon vorher begangen wurde.
Du kannst ja auch nicht erst etwas klauen und wenn man dich erwischt sagen, ich kaufe das jetzt – so bist Du dann auch nicht aus dem Schneider…
Viele dieser Verfahren laufen eh ins Leere, keine vernünftige Beweislast usw. -
6. Juli 2008 um 10:07 Uhr #762745jhonnyXTeilnehmer
Ich würde erstmal versuchen gerne wissen ob es jetzt ein Brief von einer bekannten Anwaltskanzlei, ein schreiben ohne derartigen Rückhalt oder eine E-Mail ist. Bei beiden letzteren Sachen würde ich absolut garnichts unternehmen, da es warscheinlich nur Fake ist.
Falls es aber kein Fake sein sollte, da die Anwaltskanzlei wirklich existiert, würde ich als erstes mal alle wichtigen Daten auf der Festplatte auf eine neu erstandene unberührte Festplatte schreiben, welche in 2 Partitionen(1für daten und eine für Windows) aufgeteilt sein sollte. Nach der Sicherung der wichtigen Daten(keine Raubkopien), würde ich die andere Festplatte aus dem System verbannen und sie jemandem nicht verwandtem geben dem ich uneingeschränkt vertraue.
Nach dieser Prozedur würde sogar eine Selbstanzeige ins leere verlaufen, da sein Provider die Daten gelöscht haben sollte und er ja auch keine Beweise mehr vorliegen haben kann. Evtl. Datenträger wie MP3Player ebenfalls verschwinden lassen falls Beweismaterial auf ihnen zu finden sein könnte.
Eine andere Möglichkeit wäre die Alben zu kaufen, da er ja dann die Rechte für diese Musik erworben hätte.Im ernstfall bitte beachten, das wenn es zu einem Urteil kommt, er eine Strafe bekommt und, ganz wichtig, er den entstandenen Schaden trotz der Strafe bezahlen muss!
Ansonsten würde ich, falls ich mich schuldig fühle, ein Richterliches Urteil abwarten und gegebenenfalls sogar Zahlen nachdem ein Urteil verkündet wurde.
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6. Juli 2008 um 11:07 Uhr #762766jhonnyXTeilnehmer
Wenn ich aber sage ich hätte die schon vorher besessen und nur um sie digital zu haben herunter geladen, da ich ja den Kopierschutz umgehen wollte, können die ja nicht sagen das ich was illegales gemacht hätte, da ich ja schon davor die rechte erworben habe!:D
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6. Juli 2008 um 11:07 Uhr #762770jhonnyXTeilnehmer
Also ich hebe meine Belege bei sowas doch eh nicht auf und kaufe sowas immer bar.:D
is aber jetz mal egal und btt und sow^^ -
6. Juli 2008 um 11:07 Uhr #762769KABUMMTeilnehmer
Die würden ja auch nie auf die Idee kommen, nach dem Kaufbeleg zu fragen, auf dem ja nieeeeeeeeeeeeeee das Datum steht 😉
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6. Juli 2008 um 19:07 Uhr #762885
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6. Juli 2008 um 20:07 Uhr #762888jhonnyXTeilnehmer
@L@Mi®
Sorry im voraus, aber irgendwie fühl ich mich jetzt angegriffen. Ich habe lediglich versucht nach zu empfinden wie ich mit dieser Situation umgehen würde, wenn ich in dieser Lage wäre. Das ich mich in irgend einer Weise strafbar gemacht habe, habe ich nicht gesagt und weise dies auch weit von mir!
Natürlich muss er die Verantwortung dafür tragen, was er angestellt hat.
Es ist nur nicht sicher ob es in dieser Hinsicht 100% den Richtigen trifft.
Ich fange einfach an daran zu zweifeln, das es rechtens ist ls reicher Mensch sich alles leisten zu können und als nicht wohlhabender Mensch dumm da zu stehen und däumchen zu drehen!x(
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