Rechtsfrage
Willkommen in der Mk-Community › Foren › Community › Off – Topic › Rechtsfrage
- Dieses Thema hat 16 Antworten und 8 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 14 Jahren, 8 Monaten von elkloso.
-
AutorBeiträge
-
-
13. Juni 2009 um 17:06 Uhr #493465CuttyTeilnehmer
Hallo liebe Meisterkuehler,
Schon öfters wurde ich mit meine Fahrzeug von einem kleinen blauen Polo genötigt.Ich hab mich umgehört und mir wurde aus zuverlässigen Quellen bestätigt das dies kein Einzelfall ist.
Auch weitere Personen versicherten mir das der Fahrer sein Fahrzeug umgebaut und diese nicht hat Eintragen lassen.Was somit ein Verstoß gegen das Gesetz ist.
Fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherrungsschutz.Da ich keine Anzeige machen möchte habe ich mir überlegt einen anonymen Brief an die zuständige Polizeistation zu schreiben,damit diese ein Ermittlungsverfahren gegen diese Person wegen den oben gegannten Verstoßen einleiten.Die genaue Frage ist jetz wie kann ich diesen Brief verfassen und was muss ich dabei beachten.Ist es ein Verstoß gegen §21 StVG?
Oder was genau?
Ich hoffe ich versteht mein Anliegen und könnt mir helfen.Mfg cutty
-
13. Juni 2009 um 18:06 Uhr #819469PoweruserTeilnehmer
Schnapp dir die Leute, denen es ebenfalls so ergangen ist und geh persönlich zur Polizei.Falls keiner Zeit dafür hat, lass sie ihre Erfahrungen auf- und unterschreiben und geh’ dann persönlich damit zu Polizei.Beratung für Rechtsfragen gibt’s bei deinem Anwalt, aber nicht im Internet.Edit: Anonym geht garnichts. Und wenn du Stress machen willst, dann musst du damit leben, dass dein Handeln Stress zur Folge hat. Entweder es stört dich und als aufrichtiger Mensch tust du was, oder du ziehst feige den Schwànz ein. Aber ein bisschen anonym an’s Bein pissen geht nicht.
-
13. Juni 2009 um 18:06 Uhr #819476PommbaerTeilnehmer
Hey -Es gibt doch extra Online-Anzeigen die man mittlerweile bei jeder Polizeibehörde tätigen kann.Wenn wirklich ein Verdacht vorliegt kann man den hier äußern, das abschicken und die Polizei wird sich der Sache annehmen.Dazu musst du nicht extra einen Brief verfassen.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen dass man auch einen Verdacht äußern kann wenn dieser irgendwie begründet oder bezeugt ist. Anschließend wird man von der Polizei kontaktiert.
-
13. Juni 2009 um 18:06 Uhr #819472CuttyTeilnehmer
Ja das is wahrscheinlich die einfachste Methode.
Ich brauche ja nur die § gegen die er Verstoßen hat und dann verfasse ich diesen Brief ja selber ich war/bin mir nur nicht sicher welche das genau sind. -
13. Juni 2009 um 18:06 Uhr #819466EnriqueTeilnehmer
Cutty;379815 said:
Hallo liebe Meisterkuehler,Schon öfters wurde ich mit meine Fahrzeug von einem kleinen blauen Polo genötigt.Ich hab mich umgehört und mir wurde aus zuverlässigen Quellen bestätigt das dies kein Einzelfall ist.
Auch weitere Personen versicherten mir das der Fahrer sein Fahrzeug umgebaut und diese nicht hat Eintragen lassen.Was somit ein Verstoß gegen das Gesetz ist.
Fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherrungsschutz.Da ich keine Anzeige machen möchte habe ich mir überlegt einen anonymen Brief an die zuständige Polizeistation zu schreiben,damit diese ein Ermittlungsverfahren gegen diese Person wegen den oben gegannten Verstoßen einleiten.Die genaue Frage ist jetz wie kann ich diesen Brief verfassen und was muss ich dabei beachten.Ist es ein Verstoß gegen §21 StVG?
Oder was genau?
Ich hoffe ich versteht mein Anliegen und könnt mir helfen.Mfg cutty
Huch – sowas gibt’s hier auch als Thema? Aber gut – auch der kleine, blaue Polo ist sicher wassergekühlt :banana:
Woher willst Du denn wissen, ob seine Modifikationen eintragspflichtig sind und welche Modifikationen das genau sind?
Ganz ehrlich: Wenn Du Dich (und andere sich auch) genötigt, bedrängt, bedroht fühlst/fühlen, erstatte deswegen Anzeige, nicht wegen der vermutlich nicht eingetragen “Optimierungen” am Fahrzeug. Zeugen gibt’s doch anscheinend genug. Steh zu Deiner Meinung. Du kannst ja bei der Gelegenheit fallen lassen, dass man sich sein Fahrzeug mal ansehen sollte, weil es z.B. für einen Polo ungewöhnlich schnell ist und Dir auch bei 240 Sachen noch am Hintern klebt – oder was auch immer 🙂
Was für ein Verstoß und ob überhaupt einer vorliegt, ist dann Sache der Polizei/Staatsanwaltschaft.
Gruß
Olaf -
13. Juni 2009 um 18:06 Uhr #819468CuttyTeilnehmer
Naja ich weiß es weil ich ihn über mehrere Leute auch kenne und ich habe keine Lust auf Stress.Ich weiß 100% das die sachen eintragunspflichtig sind.
Gewindefahrwerk,Felgen Distanscheibem etc.
Sowas ist immer Eintragungspflichtig.
Deswegen wollte ich gerne diesen Brief schreiben -
13. Juni 2009 um 18:06 Uhr #819473SeBi1896Teilnehmer
Wenn dieser das so machen würde, das er ohne Fahrerlaubnis und ohne Plakette das Auto bewegt, zu dem andere Autofahrer nötigt, kann man nen anonymen Brief an die Polizei schreiben, ob der Halter das Auto umgebaut hat und evtl. nicht eingetragen hat lassen, kann man auch angeben ob sich die Gesetzes verteter sich dafür Intressieren ist ne andere sache.Wie man son Brief verfassen kann fragste ja: “würde dein Anliegen beschreiben und das es keine einzelfälle sind das man genötigt wurde von diesem Halter und und kannst dan auch angeben das er es umgebaut haben sollte und wohl nicht eingetragen hat lassen, das Du die … drum bittest diesen mal nach zu gehen damit es nicht noch folgen hat da dieser wohl auch ohne eine Fahrerlaubnis fährt … “!Naja ist eigendlich recht einfach son Brief zu schreiben solltest das aber in deinen Worten verfassen.Schreibste es so in etwa wie Du es hier uns dargestellt hast.mfg
-
13. Juni 2009 um 19:06 Uhr #819484CuttyTeilnehmer
Es geht mit ja in erster Linie um den erlöschenen Versicherrungsschutz weil ich möchte das die Polizei sich das anschaut.Die nötigung ist eigentlich erst mal nebensächlich
-
13. Juni 2009 um 19:06 Uhr #819479CuttyTeilnehmer
Ja aber ich möchte anonym bleiben^^.
-
13. Juni 2009 um 19:06 Uhr #819481DragoMuseweniTeilnehmer
Es würde dir auch die möglichkeit eine telefongespräches einer öffentlichen telefonzelle geben, aber ich würde einfach aufs Polizeirevier gehen, kannst ja sagen das es anonym sein soll die geben die Namen nicht weiter.
Dann anzeigen wegen Nötigung, kann biss zu einem Jahr geben.
Und dann kannst du auch den verdacht äussern das die Umbaumaßnahmen nicht eingetragen sind dann wird er mal aufgehalten und falls das so ist das Auto erstmal stillgelegt und evtel konfiziert, das wird dann teuer und es ist erstmal Essig mit führerschein.
Oder eben über Telefonzelle, Brief ist so oldschool.
-
13. Juni 2009 um 19:06 Uhr #819483PoweruserTeilnehmer
Anonym geht das nicht.
Die fehlenden Eintragungen interessieren die Polizei i.d.R. nur, wenn sie bei einer Kontrolle darauf stoßen oder wenn sie bei dir wegen was anderem sowieso schon kontrollieren.
Richtigen Ärger hast du letztendlich auch nicht mit der Polizei, sondern mit deiner Versicherung.Was die Polizei interessiert, ist die Nötigung – und das geht nicht anonym. Wenn du wirklich was tun willst, dann wirst du wegen der Nötigung persönlich bei der Polizei aufkreuzen und im Rahmen der Anzeige den Sachverhalt schildern und die Aussagen der anderen Betroffenen vorlegen. Oder die anderen Betroffenen gleich mitnehmen, was am besten wäre. Bei der Gelegenheit kannst du dann auch das “Problem” der fehlenden Betriebserlaubnis auf Grund der Veränderungen am Fahrzeug ansprechen.
-
13. Juni 2009 um 20:06 Uhr #819486PoweruserTeilnehmer
Der fehlende Versicherungsschutz ist aber hauptsächlich ein Problem für Fahrzeughalter und Versicherung (für letztere weniger, denn die freut sich, wenn dann was schlimmes passiert ;)).Die Nötigung ist, insbesondere bei Wiederholung wie du es schilderst, eine Gefahr für die Allgemeinheit.Daher kannst du dir denken, mit welcher Priorität solche Sachen abgehandelt werden.[Edit: Vergleich gelöscht. Nicht das hier noch jemand auch dumme Gedanken kommt]
-
13. Juni 2009 um 22:06 Uhr #819497UweTeilnehmer
Ja aber ich möchte anonym bleiben
Das bleibst Du auch, wenn Du das der Polizei sagst 😉
Du bleibst so lange, auch auf Wunsch, anonym, so lange Du nicht persönlich eine Anklage gegen jemanden erhebst. Wenn Du also nur einen Hinweis äußerst, wird Dein Name nicht genannt.Uwe
-
14. Juni 2009 um 10:06 Uhr #819521CuttyTeilnehmer
Alles klar danke euch.Ich denke das Thema kann jetzt geschlossen werden .Ich halte auch dann mal auf dem laufenden was die Sache angeht
-
14. Juni 2009 um 13:06 Uhr #819545PommbaerTeilnehmer
Es geht mit ja in erster Linie um den erlöschenen Versicherrungsschutz weil ich möchte das die Polizei sich das anschaut.Die nötigung ist eigentlich erst mal nebensächlich
Die werden dich wahrscheinlich eh fragen woher du das mit dem Versicherungsschutz weisst.
Dabei handelt es sich immerhin um eine Vertrauliche Information die ausser den Fahrzeughalter, die Versicherung oder u.U. den Gesetzgeber niemanden etwas angeht.Schon öfters wurde ich mit meine Fahrzeug von einem kleinen blauen Polo genötigt.Ich hab mich umgehört und mir wurde aus zuverlässigen Quellen bestätigt das dies kein Einzelfall ist.
Auch weitere Personen versicherten mir das der Fahrer sein Fahrzeug umgebaut und diese nicht hat Eintragen lassen.Was somit ein Verstoß gegen das Gesetz ist.
Fahren ohne Fahrerlaubnis und VersicherrungsschutzSolange du dich nur auf Aussagen dritter berufst die dir die Sachverhalte “versichern” also nicht belegen können, wird die Polizei sowieso nicht aktiv.
Einzig wegen der Nötigung kannst du etwas erreichen oder die Polizei dazu bewegen sich den Wagen genauer anzuschauen. Nach nichteingetragenen Umbauten suchen die dann automatisch, bzw gleichen das Fahrzeug mit den Eintragungen im Fahrzeugschein auf jeden Fall ab.
Sonst könntest du ja jeden Fahrzeughalter dem du eins auswischen willst anonym anschwärzen und die Polizei dazu bewegen das Auto komplett auf den Kopf zu stellen.
Die Nötigung stellt vor dem Gesetz eine Straftat dar und wird allein deshalb von den Behörden weiter verfolgt – allerdings nicht anonym weil du als Geschädigter auftrittst. Die Anzeige geht dann von der Staatsanwaltschaft aus, aber du bist Hauptzeuge.
Ein paar weitere Zeugen solltest du allerdings mitnehmen damit es nicht nur Aussage gegen Aussage steht. Weil damit kommt man nicht weit. Selbst dann muss das ganze erst bewiesen werden.
Gerade wenn du erwähnst dass du dich mit den anderen vorher schon ausgiebig unterhalten hast wird man eure Aussagen nicht als Beweis zulassen ( ihr könntet euch ja abgesprochen haben ).
Wenn es also wirklich zu einem Verfahren kommt dann müssen andere Beweise her ( auf frischer Tat ertappt zB oder von der Polizei aufgezeichnet ). Aber nach der Anzeige wegen Nötigung werden die auf jeden Fall das Fahrzeug kontrollieren – ob die Anzeige nun eingestellt wird oder nicht – und dann gegebenenfalls Umbauten feststellen. -
14. Juni 2009 um 14:06 Uhr #819549UweTeilnehmer
Sonst könntest du ja jeden Fahrzeughalter dem du eins auswischen willst anonym anschwärzen und die Polizei dazu bewegen das Auto komplett auf den Kopf zu stellen.
Was glaubst Du, wie oft genau das in Deutschland (nicht nur auf Autos bezogen) passiert 😀
Grundsätzlich ist die Polizei verpflichtet, jedem Hinweis nachzugehen.
Sollte das ganze unberechtigt sein, so wird die Polizei wegen eventueller Kosten auf denjenigen zurück kommen, der den Hinweis geliefert hat.Die Nötigung stellt vor dem Gesetz eine Straftat dar und wird allein deshalb von den Behörden weiter verfolgt – allerdings nicht anonym weil du als Geschädigter auftrittst.
Es ist eine Straftat im Sinne des Verkehrsrechts. Einen “Geschädigten” gibt es in dem Sinne nicht, da dies grundsätzlich verfolgt wird. Wenn man auf der Autobahn zB drängelt, wird man von der Polizei raus gezerrt und angezeigt. Der Bedrängte erfährt davon meist gar nichts. Der Kläger ist hier der Staat. Als Zeuge kann man in dem Falle hier aber trotzdem geladen werden. Sobald der aber eh schon im Gericht sitzt, kann einem das auch wurscht sein. Vorher anonym zu bleiben, kann sinnig sein, bevor es noch zu größeren Ärger kommt. Danach ist er eh vorbestraft und er reitet sich selbst immer tiefer, falls er dann noch was unternimmt.
Uwe
-
5. August 2009 um 23:08 Uhr #824888elklosoTeilnehmer
Bei uns machen die nur was von wg. Eintragungen, wenns in ner Kontrolle ist und wenn dann muss er halt 80€ bezahlen. Würde eher auf die Nötigung setzten, da du die auch beweisen kansnt und das andere nur Vermutungen sind.
PS: FoFe ists übrigens nciht.
-
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.