Schlechter Service bei Rücksendung
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- Dieses Thema hat 42 Antworten und 17 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahren, 3 Monaten von Patty.
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AutorBeiträge
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30. Dezember 2008 um 19:12 Uhr #792558becks81Teilnehmer
Life is a bitch!!!
Take it or leave it!!!
ja nee is ärgerlich aber watt willste machen?
wenn du gut versichert bist kannste ja klagen 🙁
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30. Dezember 2008 um 19:12 Uhr #491459SpawnM12Teilnehmer
Hallo
Ich hatte ein Kühler für eine Ati 4870 bestellt, der sich als Falsch herrausstellte, da es eine Typ 2 Version war.
Ich hab den Kühler nicht angeschraubt oder sonstwas, der Kühler hatte schon eine sehr schlechte Qualität und jetzt hab ich Ihn zurückgeschickt und Sie wollen mir nur 50% vom Kaufpreis wiedergeben, weil Sie meinen, das ich den Zustand verschlechtert habe.Das ist der Kühler
http://www.aquatuning.de/product_info.php/info/p4116_Aquacomputer-aquagratiX-f-r-HD-4870–RV700-.htmlIch finde das ein riesen Frechheit.
Wie seht Ihr das?
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30. Dezember 2008 um 19:12 Uhr #792559SpawnM12Teilnehmer
Weiss ich ja, wollte nur mal meine Frust mitteilen.
Ich werde da auf jedenfall nichts mehr bestellen.
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30. Dezember 2008 um 20:12 Uhr #792578huskyTeilnehmer
silent334;350476 said:
wenn du online bestellt hast kannst du innerhalb 2 Wochen ohne angabe eines grundes dein Geld komplett zurückverlangen ….
Habe ich auch schon gemacht 🙂mfg
Aber nur, wenn der Artikel im originalen Zustand zurück kommt 😉
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30. Dezember 2008 um 20:12 Uhr #792565PommbaerTeilnehmer
Vll war’s ein KÜhler der schonmal durch ne RMA oder ähnliches zurückgegangen ist. Sowas wird dann normalerweise als B-Ware verkauft.Is an sich schon ne Riesen Frechheit, aber wenn du das Ding auspackst und es schon in einem mieresablen Zustand ist, hätteste vll gleich hinschreiben sollen dass das Ding ******** aussieht und du gerne Ersatz möchtest.Wenn du es auspackst und quasi “ausprobierst” können die so argumentieren.Bist du denn noch in den zwei Wochen grenzenloser Rückgabe?
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30. Dezember 2008 um 20:12 Uhr #792575silent334Teilnehmer
wenn du online bestellt hast kannst du innerhalb 2 Wochen ohne angabe eines grundes dein Geld komplett zurückverlangen ….
Habe ich auch schon gemacht 🙂mfg
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30. Dezember 2008 um 21:12 Uhr #792583littledevilTeilnehmer
ist natürlich die frage, wie Du anchweißt, dasse s schon vorher war? hast Du gleich ein foto gemacht?
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31. Dezember 2008 um 0:12 Uhr #792634WasserlurchTeilnehmer
Ich kenne deinen Fall jetzt nicht genau, aber wenn unsere RMA-Abteilung dir nur einen reduzierten Preis zahlen möchte, dann muss das schon einen triftigen Grund haben.
Was die meisten Kunden nicht beachten sind die Fingerabdrücke, die erst nach einigen Stunden sich als schwarze Flecken bemerkbar machen.
Ebenso achten wir auf Kratzer z.B. von einem “Auflegeversuch” auf die Grafikkarte.Prinzipiell gilt: Wer dem Produkt keine Gebrauchsspuren zufügt, bekommt 100% erstattet.
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31. Dezember 2008 um 9:12 Uhr #792692CascaTeilnehmer
Wobei das Fernabsatzgesetz ausdrücklich ein Testen der Ware “wie im Ladengeschäft” vorsieht. Daher können wohl kaum Fingerabdrücke oder ein Auflegeversuch zu einer Verschlechterung führen.
Würde ich erstmal so nicht auf mir sitzen lassen! Was wurde denn explizit als Verschlechterungsgrund angegeben? -
31. Dezember 2008 um 14:12 Uhr #792734CascaTeilnehmer
Wenn die Metallfläche so empfindlich ist, dass sie durch Fingerabdrücke beschädigt wird passiert dies früher oder später auch an der normalen Luft! Wobei hier von Beschädigung zu reden, ist eh schon sehr zweifelhaft. Fakt ist ja wohl, dass ich ein per online gekauften Artikel auspacken und in die Hand nehmen darf. wenn der Artikel so empfindlich ist, muss der Hersteller halt eine Folie drauf machen.
Wieso nimmt es Oberhand nicht bezahlen zu wollen?
Onlinehändler sollten sich einfach ans Gesetz halten, wem das nicht passt, kann ja ein reines Ladengeschäft eröffnen, da muss man sich mit sowas nicht rumplagen.
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31. Dezember 2008 um 14:12 Uhr #792724PommbaerTeilnehmer
Das ist nunmal eine Tatsache und keine Unverschämtheit des Verkäufers. Auf einer Menschenheit befindet sich nunmal eine Säure, die Metalle angreifen kann. Oder sollten Händler die Physik verändern?
Ändert aber nichts an der Gesetzgebung, dass du einen Gegenstand in der Hand halten und Anfassen darfst bevor du ihn kaufst.Nach der Argumentierung müsste jede Berührung eines Metallischen Gegenstandes zum Kauf verpflichten!Darüberhinaus ist die Säure auf der Hautoberfläche nicht vergleichbar mit einem Säurebad das in Sekunden Metall auflöst – dann dürfte ja kein verbauter Kühler mehr glänzen weil schwarze Fingerabdrücke draufkorrodiert wären…
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31. Dezember 2008 um 14:12 Uhr #792728huskyTeilnehmer
Pommbaer;350637 said:
Ändert aber nichts an der Gesetzgebung, dass du einen Gegenstand in der Hand halten und Anfassen darfst bevor du ihn kaufst.Nach der Argumentierung müsste jede Berührung eines Metallischen Gegenstandes zum Kauf verpflichten!Du darfst aber in einem Laden doch nicht jede Verpackung aufreißen und den Gegenstand befingern, oder? Ach, ich mach auch immer alle Kondome auf und schau, ob mir die Farbe auch gefällt. Werden schon nicht kaputt gehen…Metalle sind unterschiedlich empfindlich. Nehm mal einen Baustahl (S235JR), feile den blank und drücke deinen Finger darauf. Nach ein paar Tagen kommt der Fingerabdruck als Korrosion zum Vorschein. Wie gesagt, es kommt auf den Werkstoff bzw. dessen Legierung an, wie empfindlich er ist. Ich sage nicht, dass das immer so ist. Jedenfalls kann dies den Wert mindern oder will hier jemand nen dekorativen Gegenstand (wie einen CPU-Kühler 😉 ), der dunkle Flecken hat?Übrigends: Säure von der Hand löst auch Metalle in Sekundenschnelle auf. Die Ätzrate ist geringer als ein hochkonzentriertes Säurebad, aber hier geht es ja nicht darum, dass sich ein Kühler auflöst, sondern dass hässliche Flecken entstehen KÖNNEN!
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31. Dezember 2008 um 14:12 Uhr #792732AMD-ATI-FanTeilnehmer
hässliche flecken, die man mit 5 min zeitaufwand einfach beseitigen kann…
und wie soll er testen, ob das teil geht, wenn er es nicht öffnet…;)
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31. Dezember 2008 um 14:12 Uhr #792722huskyTeilnehmer
Casca;350602 said:
Wobei das Fernabsatzgesetz ausdrücklich ein Testen der Ware “wie im Ladengeschäft” vorsieht. Daher können wohl kaum Fingerabdrücke oder ein Auflegeversuch zu einer Verschlechterung führen.Auch im Ladengeschäft darf man eine Ware nicht beschädigen ohne sie zu bezahlen. Warum sollten Fingerabdrücke nicht zu einer Verschlechterung führen? Kupfer, Stahl und sonstige Metalle, deren Oberfläche nicht behandelt ist (z.B. brüniert oder lakiert) sind angreifbar. Das ist nunmal eine Tatsache und keine Unverschämtheit des Verkäufers. Auf einer Menschenheit befindet sich nunmal eine Säure, die Metalle angreifen kann. Oder sollten Händler die Physik verändern?
Bei manchen nimmt es glaube ich Oberhand alles zu wollen und nichts bezahlen zu wollen.
@SpawnM12: Ich wollte damit nicht sagen, dass dein Artikel nicht schon vorher einen weg hatte. -
31. Dezember 2008 um 15:12 Uhr #792739huskyTeilnehmer
Casca;350647 said:
Wieso nimmt es Oberhand nicht bezahlen zu wollen?
Onlinehändler sollten sich einfach ans Gesetz halten, wem das nicht passt, kann ja ein reines Ladengeschäft eröffnen, da muss man sich mit sowas nicht rumplagen.
Weil es leider immer mehr Leute gibt, die mehrere Artikel bestellen, sich den besten aussuchen und den Rest zurück schicken. Da entsteht ein großer Aufwand für Versandhändler. Natürlich ist das konform mit dem Gesetz, aber ich find es trotzdem nicht richtig. Solche Leute mag ich genauso wenig wie diejenigen, die einen Artikel zerstören (z.B. durch overclocking, Unachtsamkeit, etc) und diesen dann zum Händler als Garantiefall zurückschicken und hoffen, dass der den verursachten Schaden nicht bemerkt oder richtig deuten kann. Meist kommt dann noch der Kommentar im Forum: “Wenn das der Händler nicht merkt, ist er selbst schuld”. 👿
Hierum geht es hier aber nicht, von dem her würd ich sagen:
Backu2Topic. -
31. Dezember 2008 um 15:12 Uhr #792750VJoe2maxTeilnehmer
husky;350652 said:
Weil es leider immer mehr Leute gibt, die mehrere Artikel bestellen, sich den besten aussuchen und den Rest zurück schicken. Da entsteht ein großer Aufwand für Versandhändler. Natürlich ist das konform mit dem Gesetz, aber ich find es trotzdem nicht richtig. Solche Leute mag ich genauso wenig wie diejenigen, die einen Artikel zerstören (z.B. durch overclocking, Unachtsamkeit, etc) und diesen dann zum Händler als Garantiefall zurückschicken und hoffen, dass der den verursachten Schaden nicht bemerkt oder richtig deuten kann. Meist kommt dann noch der Kommentar im Forum: “Wenn das der Händler nicht merkt, ist er selbst schuld”. 👿Dieser Haltung schließe ich mich an! Was mich von Händlerseite her schon manchmal auch ärgert ist der Versuch beschädigte Produkte dann wieder als Neuware weiter zu verkaufen bis jemand gefunden ist, der sich nicht darüber beschwert. Wobei – was bleibt einem Händler übrig wenn Kunden Ware beschädigen (das soll keine Unterstellung in Richtung SpawnM12 sein – nur um das klar zu stellen – ist ne allgemeine Feststellung).Anders ist es natürlich wenn die Ware von vorn herein nicht in Ordnung ist – die Frage ist nur wie lässt sich´s beweisen? Die meisten Händler sind sehr kulant bei sowas, nicht aber bei eindeutig vom Kunden verursachten Wertminderungen (dazu ghören eindeutig auch Fingerbadrücke und Kratzer). Ich habe jedenfalls die Erfahrung gemacht, dass es absolut kein Schaden ist Bilder von beschädigter Ware zu machen – am besten noch originalverpackt (falls der Schaden so schon erkennbar ist) und eine ausführliche und sachliche Beschreibung bei der Rücksendung beizulegen. In den seltensten Fällen wird ein Händler da Schadensersatz geltend machen.Bei AT kann ich persönlich den Service im Vorfeld jedenfalls bisher nur als Hervorragend beurteilen! Rücksendungen hatte ich glaub noch nie bei AT – war immer in Ordnung. Ebenso bei einigen anderen Onlinehändlern im Hardware-Bereich. Es gibt meiner Erfahrung nach aber auch ein paar schwarze Schafe die ich jetzt aber nicht namentlich nennen werde.Aber mal allgemein:Was bleibt einem Händler anderes übrig als die von diesen “Selektierern” oder unvorsichtigen Kunden verpfuschte Ware (und seien es nur Fingerbadrücke) versuchen weiter zu verkaufen . Er bleibt sonst vollständig auf den Kosten sitzen – das können sich selbst die großen Online-Händler nicht leisten. Ergo trägt jeder dieser “Selektierer” und “Probierer” dazu bei, dass immer mehr Rückläufer im Umlauf sind und so im Durchschnitt die Qualität online bestellter Ware leidet, sich viele Kunden angeschmiert fühlen und die Händler letztendlich doch auf beträchtlichen Schäden sitzen bleiben die letztendlich eingepreist werden müssen – das schadet allen.Gerade bei Waren die sich nicht ganz beschädigungsfrei ausprobieren lassen finde ich es oberste Kundenpflicht sich vor dem Kauf genau zu informieren, damit zum Beispiel Fehlkäufe von vorn herein vermieden werden. Wenn es doch passiert sollte sich lieber der Kunde drum bemühen die Ware selbst wieder an den Mann zu bringen – z.B. in Foren und dabei evtl. auch weniger Verlust zu machen als durch Rücksendung ausprobierter/beschädigter Ware an den Händler, der durchaus berechtigt ist ihm den Wertverlust abzuziehen. 50% sind bei einem Teil das nur noch als B-Ware verkauft werden kann absolut gerechtfertigt – wobei ich mir bei dem vorliegenden Fall natürlich nicht anmaßen würde zu beurteilen ob die Beschädigungen schon vorher da waren oder nicht. Kann natürlich genauso gut auch ein Produktionsfehler sein. Allerdings bin ich sicher, dass die RMA-Leute bei AT das sehr genau zu unterscheiden wissen – so viel Vertrauen muss von Kundenseite schon da sein, sonst sollte man gar nicht online bestellen – meine Meinung!
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31. Dezember 2008 um 16:12 Uhr #792758BadSmileyTeilnehmer
ähm, Titan, ich wäre etwas vorsichtig mit Aussagen wie Abzocke, wenn ich nicht wirklich zuverlässig 100% der Sachlage kenne. Du liest 2 Meinungen und beide können wahr sein oder eben auch nicht. Ich würde in diesem Fall Niemanden vertrauen und darum auch keine eindeutigen Schlüsse ziehen, die mir später, sollten sie sich als unwahr erweißen, als üble Nachrede oder ähnliches unterstellt werden könnten…
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31. Dezember 2008 um 16:12 Uhr #792760VJoe2maxTeilnehmer
Titan;350669 said:
der von euch verkaufte kühler stellte sich als falsche version heraus also liegt der fehler auf eurer seite daher ist es hier unerlässlich nacharbeit zu erarbeiten und die entstandenen unanehmlichkeiten gegenüber den käufer geltent zu machn.fehlerhaft ausgeschriebene artikel können jedem passiern aber dann im nachhinein das dem kunden unterzujubeln mit den regelungen das ihr auch auf kratzer beim auflegeversuchen achtet ist eigendlich schon eine unverschämtheit den zukünftigen käufern gegenüber.Woraus schließt du, dass der Kühler falsch ausgeschrieben wurde? Es ist bei der Karte leider so, dass AMD/ATI nachträglich (unangekündigt) ein zweites Referenzlayout auf den Markt gebracht hat, weil das erste Temperaturprobleme mit den digitalen Spannungswandlern hatte.Der entsprechende Kühler ist inzwischen auch bei AT gelistet. AT kann nicht wissen welche Karte der Kunde hat und ob er die richtige Kühlerversion für seine Karte bestellt hat. Wenn der Kunde es selbst auch nicht weiß hat er sich imo entweder nicht ausreichend informiert oder halt eine Fehlbestellung gemacht – kann ja vorkommen. In Anbetracht des Kaufdatums muss man allerdings die Schuld eher AMD/ATI in die Schuhe schieben. Auch wissen wir nicht ob Spawn den Kühler im Vertrauen darauf, dass das Referenzlayout sich nicht ändert vllt. noch vor der Karte gekauft hat.
Titan;350669 said:
wie soll der käufer denn ohne die verpackung zu öffnen bzw den kühler auf die graka (in diesem falle) auf zu legen, erkennen das es sich um den falschen handelt und nicht dem entspricht was er gekauft bzw bestellt hat?Dass der Kühler nicht auf das neue Referenz-Layout passt kann man auch ohne den Kühler aufzusetzen erkennen ;).
Titan;350669 said:
ich kann aus deinem post auch nicht herauslesen weshalb ihr die rückgabe mit nur der hälft des ursprünglichen preises erstattet …Ich glaube es ist weder im Sinne von SpawnM12 noch von AT wenn das öffentlich diskutiert wird.Edit:
Pommbaer;350674 said:
Du darfst aber in einem Laden doch nicht jede Verpackung aufreißen und den Gegenstand befingern, oder? Ach, ich mach auch immer alle Kondome auf und schau, ob mir die Farbe auch gefällt. Werden schon nicht kaputt gehen…
Falsch, du hast als Kunde das Recht die Verpackung zu öffnen und den Artikel herauszunehmen. Gilt zum Beispiel für Elektronische Geräte – du darfst im Elektronikmarkt die Verpackung öffnen und anschauen ob dir das Laufwerk gefällt.Dazu kommt noch, dass du dich bei mehrteiligen Artikeln selbst vergewissern musst ob alle Teile dabei sind. Darfst also eine Verpackung öffnen und schauen ob alle Zubehörteile dabei sind… das ist als Kunde dein gutes Recht!Öffnen der Verpackung verpflichtet nicht zum Kauf ( Ausnahmen gibt es natürlich, zB Hygieneartikel, Lebensmittel etc )
Nur weil man das alles (angeblich) darf ist es noch lange kein Grund dieses “Recht” mit dem Wissen zu nutzen, dass der nächste Kunde dann evtl. vor einem Regal voller angefingerter Ware steht. Du selbst willst ja auch orginalverpackte Ware kaufen – wie soll der Händler das rückgängig machen. In einem gut geführten Computerladen kannst du als Kunde auch nicht hingegen und ohne ausdrückliche Erlaubnis des Verkaufspersonals irgendwelche Packungen öffnen, um dir den Inhalt anzusehen – das geht vllt. bei MM oder Saturn (und selbst dort ist es natürlich nicht gern gesehen), aber nicht in einem normalen Ladengeschäft. Auf jeden Fall ist kein Ladenbetreiber verpflichtet dich alle Packungen aufreißen zu lassen an denen du Interesse bekundest – das liegt im Ermessen des Verkaufspersonals/Ladenbetreibers.
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31. Dezember 2008 um 16:12 Uhr #792757PommbaerTeilnehmer
Du darfst aber in einem Laden doch nicht jede Verpackung aufreißen und den Gegenstand befingern, oder? Ach, ich mach auch immer alle Kondome auf und schau, ob mir die Farbe auch gefällt. Werden schon nicht kaputt gehen…
Falsch, du hast als Kunde das Recht die Verpackung zu öffnen und den Artikel herauszunehmen. Gilt zum Beispiel für Elektronische Geräte – du darfst im Elektronikmarkt die Verpackung öffnen und anschauen ob dir das Laufwerk gefällt.Dazu kommt noch, dass du dich bei mehrteiligen Artikeln selbst vergewissern musst ob alle Teile dabei sind. Darfst also eine Verpackung öffnen und schauen ob alle Zubehörteile dabei sind… das ist als Kunde dein gutes Recht!Öffnen der Verpackung verpflichtet nicht zum Kauf ( Ausnahmen gibt es natürlich, zB Hygieneartikel, Lebensmittel etc )
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31. Dezember 2008 um 16:12 Uhr #792756TitanTeilnehmer
Wasserlurch;350539 said:
Was die meisten Kunden nicht beachten sind die Fingerabdrücke, die erst nach einigen Stunden sich als schwarze Flecken bemerkbar machen.dann legt in eurem sortiment produkte an die unempfindlicher gegen menschliche hautausscheidungen sind damit das eben net passiern kann und schon seid ihr besser dran weils dann ka unzufriedene kunden gibt.
Wasserlurch;350539 said:
Ebenso achten wir auf Kratzer z.B. von einem “Auflegeversuch” auf die Grafikkarte.Prinzipiell gilt: Wer dem Produkt keine Gebrauchsspuren zufügt, bekommt 100% erstattet.SpawnM12;350454 said:
Ich hatte ein Kühler für eine Ati 4870 bestellt, der sich als Falsch herrausstellte, da es eine Typ 2 Version war.Das ist der Kühlerhttp://www.aquatuning.de/product_info.php/info/p4116_Aquacomputer-aquagratiX-f-r-HD-4870–RV700-.htmlder von euch verkaufte kühler stellte sich als falsche version heraus also liegt der fehler auf eurer seite daher ist es hier unerlässlich nacharbeit zu erarbeiten und die entstandenen unanehmlichkeiten gegenüber den käufer geltent zu machn.fehlerhaft ausgeschriebene artikel können jedem passiern aber dann im nachhinein das dem kunden unterzujubeln mit den regelungen das ihr auch auf kratzer beim auflegeversuchen achtet ist eigendlich schon eine unverschämtheit den zukünftigen käufern gegenüber.wie soll der käufer denn ohne die verpackung zu öffnen bzw den kühler auf die graka (in diesem falle) auf zu legen, erkennen das es sich um den falschen handelt und nicht dem entspricht was er gekauft bzw bestellt hat? das fernabsatzgesetz ist in diesem falle sehr eindeutig was die rückgabe der wahre und ihren zustand angeht.ich kann aus deinem post auch nicht herauslesen weshalb ihr die rückgabe mit nur der hälft des ursprünglichen preises erstattet aber in meinen augen ist das nach derzeitigem kenntnisstand eine reine abzoggerei wie sie derzeit bei ebay stattfindet und das ist für ein online-verkaufsunternehmen eures standes generell nur schadhaft wenn sich derartiges weiterhin durchsetzt.MFG
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31. Dezember 2008 um 17:12 Uhr #792772TitanTeilnehmer
VJoe2max;350677 said:
Woraus schleißt du, dass der Kühler falsch ausgeschrieben wurde. Es ist bei der Karte leider so, dass AMD/ATI nachträglich (unangekündigt) ein zweites Referenzlayout auf den Markt gebracht hat, weil das erste Temperaturprobleme mit den digitalen Spannungswandlern hatte.Der entsprechende Kühler ist inzwischen auch bei AT gelistet. AT kann nicht wissen welche Karte der Kunde hat und ob er die richtige Kühlerversion für seine Karte bestellt hat. Wenn der Kunde es slebst auch nicht weiß hat er sich imo entweder nicht ausreichend informiert oder halt eine Fehlbestellung gemacht – kann ja vorkommen. In Anbetracht des Kaufdatums muss man allerdings die Schuld eher AMD/ATI in die Schuhe schieben. Auch wissen wir nicht ob Spawn den Kühler im Vertrauen darauf, dass das Referenzlaout sich nicht ändert vllt. noch vor der Karte gekauft hat.Auszug aus der artikelbeschreibung:Kombinierter GPU/RAM/Spannungsregler-Kühler für Grafikkarten vom Typ AMD/ATI HD 4870 nach Referenzdesign.Diese Karte passt auf alle 4870er Grafikkarten nach Referenzdesign.*Quelle*welchem referenzdesign? ich sehe in der artikelbeschreibung weder angaben auf den type des referenzdesigns noch das die karte net auf beide varianten passen würde. sorry aber jetzt mal gegen den kunden geschrieben: der kunde ist als dumm hinzustellen und bedarfs haarklein ins letzte detail beschrieben worauf welchs bauteil passt und worauf net.jetzt gegen die firmen die was verkaufen wollen: wenn die firmen an derartigen informationsmagel leiden das diese haarkleinen informationen net weitergegeben werden können worauf und mit welchen komponenten von welchem type ihre artikel zusammenarbeiten dann brauchen die auch in jeder artikelbezeichung eine angabe der elefonnummer unter der rückfragen gemacht werden können zum betreffenden artikel. wenn die firmen damit net bereit sind aufzuwarten dann is das deren problem wenn artikel zurück kommen und sie müssen den volen preis zurückerstatten wenn die ware sich in einem weiterverkaufbaren zustand befindet.wenn ich mit meiner karte ins geschäft gehe und es nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann um welche revision es sich handelt muss der verkäufer zwangsläufig die verpackung öffnen und den kühler anhalten was auch gebrauchsspuren hinterlassn würde diese aufgabe fällt bei onlinehandel zwangsläufig an den kunden über.
VJoe2max;350677 said:
Titan;350669 said:
wie soll der käufer denn ohne die verpackung zu öffnen bzw den kühler auf die graka (in diesem falle) auf zu legen, erkennen das es sich um den falschen handelt und nicht dem entspricht was er gekauft bzw bestellt hat?Dass der Kühler nicht auf das neue Referenz-Layout passt kann man auch ohne den Kühler aufzusetzen erkennen ;).
Pommbaer;350674 said:
Du darfst aber in einem Laden doch nicht jede Verpackung aufreißen und den Gegenstand befingern, oder? Ach, ich mach auch immer alle Kondome auf und schau, ob mir die Farbe auch gefällt. Werden schon nicht kaputt gehen…
Falsch, du hast als Kunde das Recht die Verpackung zu öffnen und den Artikel herauszunehmen. Gilt zum Beispiel für Elektronische Geräte – du darfst im Elektronikmarkt die Verpackung öffnen und anschauen ob dir das Laufwerk gefällt.Dazu kommt noch, dass du dich bei mehrteiligen Artikeln selbst vergewissern musst ob alle Teile dabei sind. Darfst also eine Verpackung öffnen und schauen ob alle Zubehörteile dabei sind… das ist als Kunde dein gutes Recht!Öffnen der Verpackung verpflichtet nicht zum Kauf ( Ausnahmen gibt es natürlich, zB Hygieneartikel, Lebensmittel etc )
pommbär hats schön geschrieben und btw wie soll der kunde bei marginal geringen sichtbaren unterschieden wie zum beispiel 1mm geänderten lochabstand, den unterschied erkennen, ohne die verpackung aufzumachn und die (man mags kaum glauben aber selbst ich als “erfahrener” bastler kenne sowas und lese auch wenn ich mir net sicher bin sowas) “packungsbeilage” (betriebsanleiung/einbauanleitung) lesen die meistens bzw IMMER in der verpackung ist?selbst beim öffnen der verpackung wenns sich um eine der sogenannten blisterverpackungen handelt hinterlassen gebrauchspuren beim öffnen der verpackung.
VJoe2max;350677 said:
Titan;350669 said:
ich kann aus deinem post auch nicht herauslesen weshalb ihr die rückgabe mit nur der hälft des ursprünglichen preises erstattet …Ich glaube es ist weder im Sinne von SpawnM12 noch von AT wenn das öffentlich diskutiert wird.
wenn das net diskutiert werden soll dann würde ich raten gar net erst solche treads aufkommen zu lassen … zumal hier jeder bisher seine meinung frei äußern durfte in deutschland. inwieweit das als rufschädigung dargelegt werden kann sollten gerichte bzw anwälte entscheiden. wenn man allerdings den “buschfunk” verbieten will weil der meistens rufschädigend is dann sollte man frauen das reden verbieten denn die sind wissenschaftlich erwießen bis zu 10x mehr am schnattern als männer und bei deren geschnatter entstehen nicht selten rufschädigende gerüchte.meine letzten worte waren diskriminierend ich bin mir dessen bewust dennoch stellen sie net meine meinung gegenüber frauen dar sondern dienten lediglich meinen erläuterungen.
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31. Dezember 2008 um 17:12 Uhr #792775PommbaerTeilnehmer
VJoe2max;350677 said:
Edit:
Pommbaer;350674 said:
Du darfst aber in einem Laden doch nicht jede Verpackung aufreißen und den Gegenstand befingern, oder? Ach, ich mach auch immer alle Kondome auf und schau, ob mir die Farbe auch gefällt. Werden schon nicht kaputt gehen…
Falsch, du hast als Kunde das Recht die Verpackung zu öffnen und den Artikel herauszunehmen. Gilt zum Beispiel für Elektronische Geräte – du darfst im Elektronikmarkt die Verpackung öffnen und anschauen ob dir das Laufwerk gefällt.
Dazu kommt noch, dass du dich bei mehrteiligen Artikeln selbst vergewissern musst ob alle Teile dabei sind. Darfst also eine Verpackung öffnen und schauen ob alle Zubehörteile dabei sind… das ist als Kunde dein gutes Recht!
Öffnen der Verpackung verpflichtet nicht zum Kauf ( Ausnahmen gibt es natürlich, zB Hygieneartikel, Lebensmittel etc )Nur weil man das alles (angeblich) darf ist es noch lange kein Grund dieses “Recht” mit dem Wissen zu nutzen, dass der nächste Kunde dann evtl. vor einem Regal voller angefingerter Ware steht. Du selbst willst ja auch orginalverpackte Ware kaufen – wie soll der Händler das rückgängig machen. In einem gut geführten Computerladen kannst du als Kunde auch nicht hingegen und ohne ausdrückliche Erlaubnis des Verkaufspersonals irgendwelche Packungen öffnen, um dir den Inhalt anzusehen – das geht vllt. bei MM oder Saturn (und selbst dort ist es natürlich nicht gern gesehen), aber nicht in einem normalen Ladengeschäft. Auf jeden Fall ist kein Ladenbetreiber verpflichtet dich alle Packungen aufreißen zu lassen an denen du Interesse bekundest – das liegt im Ermessen des Verkaufspersonals/Ladenbetreibers.
Klar mag es niemand ne zerfetzte Verpackung zu kaufen, aber jede Verpackung lässt sich mit ein wenig Anstand ohne Fetzen öffnen und wieder schließen. Wenn der Händler die Verpackungen extra dreimal zuklebt oder wie bei MM so ein schickes rotes Kunststoffband drumbindet ist es keine Schuld des Kunden wenn man diese Hürden erstmal überwinden muss.
Im Ladengeschäft kann man den Verkäufer bitten die Packung aufzumachen – dadurch ist man noch nicht verpflichtet den Artikel dann auch zu kaufen. Normalerweise machen Verkäufer das auch allein zu Kontrolle um sich anschließend Stress zu ersparen. Wenn es zB verschiedene Artikel gibt die sich nur durch kleinigkeiten unterscheiden ( Farbe, oder bei Kühlern verschiedene Ausführungen und Revisionen ) dann schaut ein guter Verkäufer selbst mit dem Kunden nach ob auch das Ding in der Packung ist was der Kunde haben wollte.
Haste da einen Verkäufer/Berater der selbst keine Ahnung hat – wie es bei MM/Saturn meistens der Fall ist – bleibt dir so oder so keine andere Wahl als selbst nachzuschauen.Zum Thema “nicht gern gesehen” – es ist auch nicht gern gesehen wenn du einen Artikel bei nichtgefallen umtauschst obwohl es dein Recht ist. Dem Laden ist es lieber “verkauft und weg”… wären die Läden hier immer kulant bräuchten wie die Verbraucherrechte nicht, die haben schon ihren Sinn !
Wenn also die Beratung schlecht ist, oder sich durch das äußere der Verpackung, oder beim Inet-Kauf sogar nur durch ein paar Bilder, nicht genau erkennen lässt ob der Artikel genau der ist, den man haben will, dann bleibt nichts anderes als das Ding auszupacken, es anzufassen und evtl beim Kühler halt einmal draufzuhalten..
“Kratzer” an der Unterseite sind imho kein Grund ne Wertminderung zu veranlassen, da die Kühler vom Hersteller meistens sogar mir Kratzern oder Bearbeitungsspuren geliefert werden – wozu gibt es WLP.
Radiatoren werden auch mit dem Hinweis verkauft, dass fertigungsbedingt Lamellen gebogen oder einige Stellen nicht 100%ig gerade sein könnten – das gleiche gilt imho für hochglanzpolierte Metalloberflächen..Das ist halt die Krux beim Internetgeschäft – der Kunde sieht den Artikel nicht, kann ihn nicht anfassen und kauft bei minderwertiger Artikelbeschreibung die Katze im Sack. Wenn ich mir einen Kühler kaufe stehe ich auch oft vor dem Problem dass bei Shops nicht genau beschrieben ist welche Revision da genau verkauft wird..
Schreibt der Shop nur “Passt auf ne ATI4870” dann erwarte ich als Kunde auch dass der Kühler passt – für die mangelhafte Recherche des Shops, dass Kühler evtl nicht bedingungslos auf alle Layouts passen oder die Faulheit der Shopverwaltung, solche Hinweise mit in die Artikelbeschreibung aufzunehmen (Will niemandem Absicht unterstellen, aber könnte ja vom Kauf abschrecken ), will ich als Kunde keine Verantwortung übernehmen. Erfahrene wissen natürlich dass man darauf achtet, aber viele wissen es auch nicht.
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31. Dezember 2008 um 18:12 Uhr #792780VJoe2maxTeilnehmer
Titan;350689 said:
Auszug aus der artikelbeschreibung:Kombinierter GPU/RAM/Spannungsregler-Kühler für Grafikkarten vom Typ AMD/ATI HD 4870 nach Referenzdesign.Diese Karte passt auf alle 4870er Grafikkarten nach Referenzdesign.*Quelle*welchem referenzdesign? ich sehe in der artikelbeschreibung weder angaben auf den type des referenzdesigns noch das die karte net auf beide varianten passen würde.Du erwartest also allen ernstes, dass ein Händler in PC-Bereich (und sei es auch nur das Spezialgebiet Wakü) sich jeden Tag über alle Eventualitäten die mit den von ihm angebotenen Produkten in Zusammenhang stehen informiert, teilweise ungesicherten Quellen Glauben schenkt, und seine Produktbeschreibungen entsprechend anpasst. In der Produktbeschreibung stand zum bis zum Zeitpunkt an dem das zweite Referenz-Layout aufkam nichts falsches und dem Wortlaut nach eigentlich bis heute nicht. Ob man das zweite Referenzdesign überhaupt als solches bezeichnen kann bleibt weiterhin strittig, denn normalerweise gibt es nur eins. Weiterhin wurde beim Kühler für das neue Design explizit das beschrieben. Zudem gibt der Kühlerhersteller darüber auch Auskunft. Es ist eigentlich nicht Aufgabe des Händlers alle technischen Eigenschaften und Kompatibilitätsfragen zu seinen Artikeln zu kennen und zu beschreiben. Natürlich wird er es normalerweise soweit tun wie es ihm wirtschaftlich möglich ist – auf Vollständigkeit zu pochen wäre aber völliger Irrsinn. Bei vielen produkten sidn ja nicht mal die Produktbeschreibungen der Hersteller vollständig. Im Zweifelsfall muss er sich der Händler aber auf die Prouktbeschreibungen seiner Lieferanten verlassen und wenn Aquacomputer nicht mit Einführung der neuen Kühler eine Aktualisierung der Artikelbschreibung für die alten Kühler mitschickt, wird man bei AT auch nicht unbedingt drauf kommen, dass sich daran was geändert hat. Wenn ein AT-Mitarbeiter das hier liest wir es ja evtl. noch geändert (zugegeben zu spät für SpawnM12).Wenn ich in einen Supermarkt gehe, steht am Milchregal auch keine Liste mit welchen Nahrungsmitteln man Milch nicht mischen sollte oder beim Grillfleich keine Warnung, dass man es mit Salatdressing als Soße sche**e schmeckt. Das muss ich als Kunde schon selbst wissen.
Titan;350689 said:
sorry aber jetzt mal gegen den kunden geschrieben: der kunde ist als dumm hinzustellen und bedarfs haarklein ins letzte detail beschrieben worauf welchs bauteil passt und worauf net.Wenn es so ist sollte dieser Kunde sich evtl nach einfacheren Dingen als Wasserkühlungen umsehen. Eine solche Beschreibung wie du sie forderst ist auch keineswegs für jeden Kunden notwendig. SpwanM12 gehört auch zweifellos nicht zu den Leuten die so eine Beschreibung nötig hätten, denn er war ja in der Lage sich darüber zu informieren, dass es zwei Layouts gibt und hat damit den Grund warum es der falsche Kühler war selbst festgestellt. Die Frage die im Raume steht ist doch lediglich wie sorgsam er beim prüfen der Kompatibilität vorgegen ist, oder ob der Kühler bereits als er bei ihm ankam Mängel hatte die ihm jetzt unverschuldet zum Verhängnis zu werden drohen.
Titan;350689 said:
jetzt gegen die firmen die was verkaufen wollen: wenn die firmen an derartigen informationsmagel leiden das diese haarkleinen informationen net weitergegeben werden können worauf und mit welchen komponenten von welchem type ihre artikel zusammenarbeiten dann brauchen die auch in jeder artikelbezeichung eine angabe der elefonnummer unter der rückfragen gemacht werden können zum betreffenden artikel. wenn die firmen damit net bereit sind aufzuwarten dann is das deren problem wenn artikel zurück kommen und sie müssen den volen preis zurückerstatten wenn die ware sich in einem weiterverkaufbaren zustand befindet.Wie gesagt – der Hersteller ist da noch eher der richtige Ansprechpartner. Viele Informationen sie so rumgeistern sind ja auch nicht mehr als Gerüchte – wäre schlecht wenn der Händler Gerüchte in die Produktbeschreibung aufnimmt. Eine Stellungnahme von AMD/ATI an alle Hersteller und Händler von Third-Party-Kühlern wirst du bei einem Wechsel des Referenz-Platinenlayouts auch nicht ernsthaft erwarten können.
Titan;350689 said:
wenn ich mit meiner karte ins geschäft gehe und es nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann um welche revision es sich handelt muss der verkäufer zwangsläufig die verpackung öffnen und den kühler anhalten was auch gebrauchsspuren hinterlassn würde diese aufgabe fällt bei onlinehandel zwangsläufig an den kunden über.Der Verkäufer muss gar nichts – er wird es auch nicht tum, wenn dazu zum Beispiele erst der Originalkühler abgeschraubt werden müsste und der Kunde das nicht bereist selbst getan hat. Er wird das lediglich machen wenn er sich ziemlich sicher ist, dass du den Kühler auch tatsächlich kaufst. Ein Recht darauf, dass der Verkäufer oder du slebst in irgendeinem Laden eine Originalverpackung öffnet hast du jedenfalls nicht. Das macht ein Verkäufer, weil er sich davon verspricht dieses Produkt tatsächlich an den jeweiligen Kunden zu verkaufen. Da er natürlich weiß, dass er die Ware evtl. weiter verkaufen muss, sollte ihm der Verkauf nicht gelingen, wird er besonders vorsichtig sein was Auflegen auf Kundenkarten etc. angeht und trägt das Risiko die Ware zu beschädigen selbst. Dass er dem Kunden den Kühler gibt und dieser dann damit rumfuhrwerken darf, wirst du in einem Ladengeschäft normalerweise nicht erleben. Besonders bei so Dingen wie Graka-Wasserkühlern die in der Regel mit Garantieverlusten einhergehen wird jeder vorsichtig sein. Am Schluss will der Kunde noch Schadensersatz weil seine Karte nach der Aktion nicht mehr funktioniert 🙁
VJoe2max;350677 said:
Titan;350669 said:
wie soll der käufer denn ohne die verpackung zu öffnen bzw den kühler auf die graka (in diesem falle) auf zu legen, erkennen das es sich um den falschen handelt und nicht dem entspricht was er gekauft bzw bestellt hat?Dass der Kühler nicht auf das neue Referenz-Layout passt kann man auch ohne den Kühler aufzusetzen erkennen ;).
Pommbaer;350674 said:
pommbär hats schön geschrieben und btw wie soll der kunde bei marginal geringen sichtbaren unterschieden wie zum beispiel 1mm geänderten lochabstand, den unterschied erkennen, ohne die verpackung aufzumachn und die (man mags kaum glauben aber selbst ich als “erfahrener” bastler kenne sowas und lese auch wenn ich mir net sicher bin sowas) “packungsbeilage” (betriebsanleiung/einbauanleitung) lesen die meistens bzw IMMER in der verpackung ist?selbst beim öffnen der verpackung wenns sich um eine der sogenannten blisterverpackungen handelt hinterlassen gebrauchspuren beim öffnen der verpackung.Der Fall ist hier von außen betrachtet ziemlich eindeutig – es handelt sich nicht um 1mm unterschiedliche Lochabstände sondern, um ein deutlich anderes Layout mit anderen Spannungswandlern und Spulen in einer anderen Anordnung.Nach eigener Aussage hat Spwan ja mit der Kenntnis des zweiten Layouts ja erkannt, dass der Kühler nicht passt und ihn so wieder zurückgeschickt wie er ihn bekommen hat. Die RMA-Abteilung bei AT stellt aber Beschädigungen (irgendwelcher Art) fest udn fordert Schadensersatz. Wie sollen wir hier beruteilen was wirklich mit dem Kühler los ist, bzw wer schuld daran hat? Ich kann es jdenfalls nicht.Dass er die Umverpackung zum Lesen der Anleitung und zur Begutachtung des Kühlers öffnen muss ist klar – Ich bin sicher, dass das auch nicht der Stein des Anstoßes war. Dafür werden ihm die 50% sicher nicht abgezogen – wäre dem so wäre das allerdings ein starkes Stück und völlig unakzeptabel.Btw: Dass die AC-Kühler nicht korrosionsgeschützt sind ist eine Tatsache die man vllt. AC ankreiden kann. Andere Hersteller (abgehsen von WC) machen das aber genauso. Davon auszugehen das Kupferkühler nicht anlaufen wenn man sie mit bloßen Fingern anfasst ist aber mehr als blauäugig – das sollte eigentlich jeder der ne Wakü einsetzt wissen – und auch wie man es verhindert bzw. die Folgen beseitigt ;).
VJoe2max;350677 said:
[quote=Titan;350669]ich kann aus deinem post auch nicht herauslesen weshalb ihr die rückgabe mit nur der hälft des ursprünglichen preises erstattet …Ich glaube es ist weder im Sinne von SpawnM12 noch von AT wenn das öffentlich diskutiert wird.
wenn das net diskutiert werden soll dann würde ich raten gar net erst solche treads aufkommen zu lassen … zumal hier jeder bisher seine meinung frei äußern durfte in deutschland.Hab ich dich daran gehindert deine Meinung zu äußern? Die Ansichten zu diesem Thema sind halt sehr unterschiedlich aber du wirst nicht verhindern können dass auch ich meine Meinung dazu äußere. -> Diskussion darüber halte ich durchaus notwendig – nicht aber über die Details der RMA von SpawnM12.Da SpawnM12 vorhin online war und auch den Thread angesehen hat, gehe ich davon aus, dass er weitere Erläuterungen dazu geschrieben hätte wenn er der Meinung wäre, dass die genauen Gründe für die Beschädigung die AT geltend macht hier dargelegt und diskutiert werden müssten, falls sie im denn bekannt sind. Vielleicht will er das Problem ja auch mit dem AT-Support per E-Mail aus der Welt schaffen – Diskussionen darüber wie bestimmte Schäden auftreten können oder nicht müssen da nicht nützlich für ihn sein.Edit:@Pommbaer: Ich persönlich will auch nicht unbedingt Produkte wiederverschlossenen Verpackungen mit Kratzern die deiner Meinung nach vielleicht nicht schaden kaufen – weder im Internet noch im Laden. Die roten Bänder in den Elektronikmärkten werden nicht angebracht um die Kunden dazu zu animieren diese “Hürden zu überwinden sondern, um klar zu machen dass diese Verpackungen nicht geöffnet werden sollen und dürfen. Ein Recht darauf Packungen zu öffnen existiert wie gesagt nicht. Wenn der Verkäufer nicht will, dass du eine Packung öffnest, musst du halt unverrichteter Dinge wo anders kaufen, wo es dir jemand erlaubt – sofern du unbedingt rein schauen musst. Solange das Zeug im Laden steht und nicht von dir bezahlt wurde ist es Eigentum des Ladens und du bist nicht berechtig mit fremdem Eigentum umzugehen als wäre es deins.
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31. Dezember 2008 um 19:12 Uhr #792785VJoe2maxTeilnehmer
Titan;350702 said:
VJoe2max;350698 said:
Solange das Zeug im Laden steht und nicht von dir bezahlt wurde ist es Eigentum des Ladens und du bist nicht berechtig mit fremdem Eigentum umzugehen als wäre es deins.demnach darf man auch bei autokäufen keinerlei probefahrten machn ohne den wagen danach zu kaufen ob er einem gefällt oder nicht und ob er die erforderlichebequemlichkeit besitzt die der kunde während der fahrt verspüren will oder nicht.nach deiner aussage muss ich nach einer probefahrt den wagen nehmen egal ob ich einen anderen wagen nehme als den den ich probegefahren bin.
Das habe ich nicht gesagt – ließ nochmal!Ich sage, dass es im Ermessen des Autohändlers liegt ob er dich eine Probefahrt machen lässt. Nehmen wir an du kommst z.B. als offensichtlich mittelloser Student zum Autohändler und interessierst dich für einen dicken Daimler – fragst nach einer Probefahrt. Da wird der Händler sich kaum zu überreden lassen – es sei denn du lässt durchblicken wie du das finanzieren kannst. Es liegt in seinem Ermessen ob er einem Kunden eine Probefahrt gewährt, bzw. im Computerladen ob der Händler einem Kunden die Originalverpackung eines Produkts öffnet oder nicht. Ein Recht darauf – wie du und Pommbaer es behaupten gibt es darauf keineswegs. Die Antwort auf die Frage, ob du die Ware nach der Besichtigung/Probefahrt kaufen musst, lautet selbstverständlich nein! Darum ging es hier aber nicht – das ist völlig klar geregelt.Es geht darum, dass ihr behauptet, es gäbe einen Rechtsanspruch auf das Öffnen von Verpackungen in Ladengeshäften unter Inkaufnahme von Beschädigungen – den gibt es selbstverständlich nicht. Bei Internet-Geschäften habt ihr lediglich das Recht die Ware zu prüfen wie es im Ladengeschäft möglich wäre. Bei empfindlichen Waren dürfen dabei aber keine Schäden (und seien sie noch so klein) am Produkt entstehen. Wenn im Laden Schäden beim Besichtigen entstehen so hat das der entsprechnde Verkäufer zu verantworten (die Versicherung seines Chefs zahlt und wenn´s was teures war ist er über kurz oder lang u.U. seinen Job los). Bei Waren die ihr im Internet kauft und bei der Begutachtungen (auch unbeabsichtigt) beschädigt, müsst ihr den Schaden selbst verantworten. So ist das nun mal. Lediglich die Verpackung darf zur Prüfung des Gegenstands in jedem Fall geöffnet (auch beschädigt) werden – Advantage Internet. Mehr aber auch nicht. Über Internet bestellte Waren dürfen genauso wenig wie Ware im Laden wie eigenes Eigentum in Betrieb genommen werden sofern sie wieder zurück gesandt werden und Beschädigungen können vom Verkäufer beanstandet werden sowie Ersatz für die Wertminderung einbehalten werden. Darauf wie der Händler die Wertminderung durch eine Beschädigung einschätzt hat man als Kunde keinen Einfluss – darüber muss man sich im klaren sein.
Titan;350702 said:
ich bekomm den wagen ja beim gebrauchtwagenhändler wieder los für 50% des orginalen preises auch wenn der wagen grade mal 10 oder 20 km aufm tacho hat.Wenn der Wagen nach 20km bereits verkratzten Lack und beschädigte Felgen aufweist, hat er bereits sehr deutlich an Wert eingebüßt. Normalerweise kommt für solche Schäden aber die Versicherung des Autohändlers auf – er ist das Risiko eingegangen dich mit der Karre fahren zu lassen – aber er hat sich versichert.Für Internethändler die beschädigte Waren ihrer Kunden zurücknehmen müssen gibt es afaik keine solche Versicherung und wenn ist sie viel sehr teurer bei den Summen – folglich müssen sie die Kohle anders beischaffen – ein Laden der was auf sich hält wird jedenfalls nicht die beschädigte Ware so lange weiter verkaufen bis ein dummer gefunden ist sondern einen aus seiner Sicht angemessenen Schadenersatz einfordern und versuchen das Zeug als B-Ware los zu werden.Leute mit eurer dubiosen Rechtsauffassung tragen nichts desto trotz ganz massiv dazu bei, dass man inzwischen so häufig Rückläufer als Neuware angedreht bekommt, weil viele Händler die Schäden nicht stemmen können ohne zu solchen Praktiken zu greifen. Ich finde das absolut besch***en.
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31. Dezember 2008 um 19:12 Uhr #792784braeterTeilnehmer
Habts Ihr heut nix bessers zu tun als so ne sinnfreie Grundsatzdiskussion übers Verbraucherschutzgesetzt zu führen und nen Fall zu behandeln der euch absolut nichts angeht, zumal es nicht ein Bild des Kühlers bei Erhalt und vor der Rücksendung gibt?
Wenn das alles so einfach mit m Layout wäre, warum findet man dann nur nach langem suchen Bilder von Referenzkarten und deren Layouts?
Soll der Käufer, der ne Wakü will jetzt über jede drecks kleinigkeit auf m laufenden sein? Wird das vom Käufer erwartet? Darf der Shop das erwarten? Ich denk nicht.
In dem Fall gehts um nen Kühler der laut aussage von AT und Spawn bei Lieferung und Erhalt wohl einwandfrei war. Wäre es anders, hätte Spawn das wohl erwähnt.
Kupfer läuft an wenn man mit seinen fettigen gärchern dran rumfummelt. Des weiss nicht jeder, wird auch von keinem erwartet. Fakt ist aber wohl das er vermutlich angelaufen ist als er zurückgesendet wurde = Der hat mit den gärchern dran gefummelt. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ihr schickt Ihn doch zurück wenn er solche Flecken aufweisst und schimpft das Ihr B-ware zum Vollen Preis gekauft habt. Warum soll jetzt AT hingehn und den zerlegen, reinigen, wieder zammsetzen und dann immer noch mit nem kleinen Cut oder ner leichten, kaum zu fühlenden aber sichtbaren Schramme für weniger verkaufen?
Es is so einfach.
Die Hersteller sollen wieder beginnen und die Böden mit ner dünnen Folie versehn oder einschweissen, Vakuum wäre sinnvoll dann kann man Ihn auflegen, und der käufer soll für 1,50€ im Real so depperte Gummihandschuhe kaufen.Die Jungs in der Fertigung schaffens doch auch mit Ihren dünnen griffeln in feine Baumwoll oder Gummihandschuhe zu schlüpfen.
Lernts was draus.
Und um mich bei Titan einzuschleimen:
Ich reiss auch jedes Paket und jede Verpackung im Handel auf, wenn die Verpackung verklebt ist. Mich interessiert nicht wie der gegenstand auf m Karton aussieht, sondern wie er in Echt dasteht. Da kann mir keiner was und da wird mir in zukunft auch keiner was. Letzte Woche hab ich das mal nicht gemacht, wies der zufall will, war dann die falsche Farbe beim Laufwerk. Einheitliche Verpackungen, unübersichtliche Beschreibungen auf den Kartons und zum schluss noch falsch deklariert im Regal.
Der Verkäufer selbst hat mir noch gesagt das ist das richtige. Ich reiss die Dinger wieder auf, Mann muss den Karton ja nicht zerstören. Irgendwie hams n ja auch ordentlich zugebracht. -
31. Dezember 2008 um 19:12 Uhr #792782TitanTeilnehmer
VJoe2max;350698 said:
Solange das Zeug im Laden steht und nicht von dir bezahlt wurde ist es Eigentum des Ladens und du bist nicht berechtig mit fremdem Eigentum umzugehen als wäre es deins.demnach darf man auch bei autokäufen keinerlei probefahrten machn ohne den wagen danach zu kaufen ob er einem gefällt oder nicht und ob er die erforderlichebequemlichkeit besitzt die der kunde während der fahrt verspüren will oder nicht.
nach deiner aussage muss ich nach einer probefahrt den wagen nehmen egal ob ich einen anderen wagen nehme als den den ich probegefahren bin.
ich bekomm den wagen ja beim gebrauchtwagenhändler wieder los für 50% des orginalen preises auch wenn der wagen grade mal 10 oder 20 km aufm tacho hat.
ich rede über fabrikneue wagen
MFG
und kommt mir net mit äpfel/birnenvergleiche das ist mit dem kühlerkauf das gleiche als wenn ich ne probefahrt mache.
MFG²
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31. Dezember 2008 um 20:12 Uhr #792787TitanTeilnehmer
VJoe2max;350705 said:
Leute mit eurer dubiosen Rechtsauffassung tragen nichts desto trotz ganz massiv dazu bei,…ich hab mir in meinem ganzen bisherigem leben nur 4x was online bestellt und das ganze in den letzten 8 jahren.
ich war bisher immer zufrieden bis auf das letzte mb was ich bekommen habe … ich habe ein k7n2 delta bestellt und ein k7n2 bekommen aber ich habe es erst bemerkt nachdem ich es aufgemacht habe das packet. normalerweiße hätte ichs im laden gekauft wäre ich postwendend zurück und hätts dem verkäufer buchstäblich annen kopf geworfen… .
ich lasse es mir wie breater auch geschrieben hat nicht nehmen in die verpackung reinzuschauen um etwaige betrugsversuche der verkäufer aus dem weg zu gehen.
wenn der verkäufer was dagegen hat kann er mich gern ausm geschäft werfen lassen wohlwissend wie sich dann der buschfuk hinsichtlich seiner bewertung entwickeln würde.
vor allem beim onlinehandel erwarte ich offenheit und ehrlichkeit gegenüber dem kunden gerade WEIL MAN NUR PHOTOS zu gesicht bekommt und die wahre net in natura sieht.
du kannst mir net sagen ich habe nicht das recht in eine verpackung reinzuschauen ob auch das drinnen is was draußen draufsteht.
wenn es sich um blisterverpackungen handelt ist es von außen einsehbar aber nichtsdesto trotz kann man dennoch net erkennen ob sich die lochabstände von den revisionen verändert haben und das man die richtige erwischt hat.
leute ihr machts euch immer so einfach und nehmts hin das man euch wegen euerm geld besch***t.
ich bin von natur aus misstrauisch und werd auh wie breater weiterhin die verpackungen aufmachn um sicher zu gehn das ich das richtige bekomme
MFG
feiert schön und so ich geh jetzt zum kumpel.
MFG²
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31. Dezember 2008 um 23:12 Uhr #792792hobbits1970Teilnehmer
Ich habe vor einiger Zeit einen Aquacomputer aquagratiX für HD 4850 (RV770 Pro) G1/4 betsellt, dieser sah germaßen Sche*** aus, das ich den Kühler noch am selben Tag zurück gesendet habe. Der Kühler hatte schwarze Flecken und war unsauber verarbeitet.Nach der Ankunft und Prüfung bei AT, wollte man mir auch nur einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten. Den vollen Kaufpreis wollte man mir allerdings auf eine Neubestellung anrechnen. Um mir weiteren Stress nicht an zu tun, habe ich mir dann einen anderen Kühler bestellt. Und der volle Kaufpreis wurde angerechnet.Allerdings finde ich das Verhalten von AT in solchen Fällen alles andere als Kundenfreundlich. Ich werde auch weiterhin meine WaKü-Sachen bei AT bestellen, allein schon weil Sie das größte Sortiment haben, und auch mitunter die besten Preise bieten.
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1. Januar 2009 um 16:01 Uhr #792853PommbaerTeilnehmer
Die roten Bänder in den Elektronikmärkten werden nicht angebracht um die Kunden dazu zu animieren diese “Hürden zu überwinden sondern, um klar zu machen dass diese Verpackungen nicht geöffnet werden sollen und dürfen. Ein Recht darauf Packungen zu öffnen existiert wie gesagt nicht. Wenn der Verkäufer nicht will, dass du eine Packung öffnest, musst du halt unverrichteter Dinge wo anders kaufen, wo es dir jemand erlaubt – sofern du unbedingt rein schauen musst.Solange das Zeug im Laden steht und nicht von dir bezahlt wurde ist es Eigentum des Ladens und du bist nicht berechtig mit fremdem Eigentum umzugehen als wäre es deins.
Du hast als Kunde das Recht dazu, und Hinweise des Laden’s die das Öffnen der Verpackung untersagen oder mit einem Kaufzwang belegen sind nichtig.Dazu gerne dieser Ausschnitt aus einer Rechts-Seite:
Teilweise finden sich Schilder in Läden, auf denen steht: „Das Öffnen der Verpackung verpflichtet zum Kauf“. Diese Schilder sind vom Oberlandesgericht Düsseldorf für unwirksam erklärt worden. Der Kunde muss also nichts kaufen, auch wenn er die Verpackung geöffnet hat.Er kann jedoch dazu verpflichtet sein dem Verkäufer den Schaden zu ersetzen, der durch das Öffnen entsteht. Dieser liegt in der Regel unterhalb des Wertes für die Kaufsache, kann aber – je nach Einzelfall – auch so hoch wie der Kaufpreis der Ware sein. Dabei kommt es darauf an, wie schwerwiegend der Schaden ist. Wird die Ware durch das Öffnen unverkäuflich (Öffnen von Gurkengläsern im Supermarkt), so muss der gesamte Wert der Ware erstattet werden. Wird die Ware selbst durch das Öffnen beschädigt (Öffnen des Kartons mit einem Messer und zerkratzen der Ware), so muss der dadurch entstehende Wertverlust ersetzt werden. Lässt sich die Ware hingegen ohne Probleme wieder verschließen, so muss der öffnende Kunde nichts zahlen.
Genauergesagt: Wenn du als Kunde die Verpackung öffnest kann der Verkäufer dir gegenüber den Schaden der Verpackung geltend machen. Das heisst, du musst den Streifen Klebeband bezahlen.. Nimmst du den Gegenstand heraus und reisst zum Beispiel beim Herausnehmen aus Versehen bei einem Elektronikgerät ein Kabel ab, dann musst du auch nur die Reparatur dieses Kabels bezahlen.Ich rede hier auch nicht davon dass alle Kunden jetzt wie die letzten Tölpel da ohne Rücksicht auf Verluste im Laden alle Packungen aufreissen – aber es klappt bisher wunderbar mit dieser Regelung. Ist ne Verpackung vom Hersteller komplett versiegelt schau ich da auch nicht rein, aber die Verpackungen ohne Siegel oder nur mit MM-Bändchen drum nehme ich schon genauer unter die Lupe.Solange ich nicht genau weiss was in der Verpackung enthalten ist werde auch ich immer noch nachschauen was ich da Kaufe.Und eben gerade diese roten Bänder mit denen MM zum Beispiel die Verpackungen “versiegelt” ist natürlich keine Hürde, aber wer versichert mir, dass der Inhalt der Verpackung , die ansonsten nicht vom Hersteller versiegelt ist, auch wirklich einwandfrei oder komplett ist ? Ich habe dort schon einen Brenner gekauft und die Software fehlte.. da die Verpackung von MM versiegelt wurde konnte niemand etwas beweisen. Hab dann kulanterweise ein Anderes Gerät bekommen wo, nach der Inhaltskontrolle durch mich, alles drin war.
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1. Januar 2009 um 19:01 Uhr #792873VJoe2maxTeilnehmer
Tut mir leid aber wir scheinen immer noch aneinander vorbei zu reden – du legst das Zitat leider falsch aus! Wenn einmal eine Packung geöffnet ist stimmt das alles – auch, dass du nicht zum Kauf der geöffneten Packung verpflichtet bist ist dann, wie gesagt, völlig richtig.Was du jedoch nicht aus dem Text entnehmen kannst, und was auch definitiv in keinem Gesetzt steht, ist ein Recht deinerseits darauf irgendwelche Packungen in einem Laden ohne Erlaubnis des Verkaufspersonals öffnen zu dürfen – dieses Recht hast du schlicht und einfach nicht. Erst wenn du z.B. einen Verkäufer gefragt hast, ob du die Verpackung öffnen darfst oder ob er sie dir öffnet, wirst du in den meisten Fällen (i. d. R. im Beisein des Verkäufers) eine Blick hineinwerfen bzw. den Artikel herausholen dürfen und kannst dir das Produkt dann in Natura ansehen. Du darfst hingegen nicht in einen Laden spazieren, dir irgendeine Ware aus dem Regal nehmen und die Verpackung öffnen (egal ob du dabei vorsichtig vorgehst oder nicht)!Auch daraus dass diese Vorgehensweise mangels kompetentem Personal etc. in einigen schlecht geführten Elektronikmarktketten gängige Praxis geworden ist kannst du keinen Rechtsanspruch ableiten. Mal ganz abgesehen davon, dass du natürlich so oder so für eventuelle Beschädigungen aufkommen musst, hat der Ladenbetreiber jedes Recht dir ein Hausverbot auszusprechen oder die Polizei kommen zu lassen, solange du ohne Erlaubnis agierst. Es handelt sich um fremdes Eigentum und nur weil du evtl. ein Kaufinteresse daran hegst bist du noch lange nicht berechtigt eine Originalverpackung ohne Erlaubnis des Besitzers (bzw. eines autorisierten Vertreters) zu öffnen. Du kannst dir sehr wohl in aller Ruhe die Umverpackung ansehen und wenn du zu dem Schluss kommst, dass du hineinsehen musst, um zu entscheiden, ob du es wirklich kaufen willst, musst du um Erlaubnis zum Öffnen der Packung fragen. Tust du es nicht läufst du Gefahr oben genannte Konsequenzen zu erfahren – das ist auch keine rechtliche Grauzone sondern ganz klar gesetzlich geregelt. Was die roten Bänder etc. angeht. Diese Maßnahme ist in Elektronikmärkten wegen o. g. rechtswidriger, dort aber geduldeter, Praxis nötig geworden. Viele der Produkte die derartige Bänder um die Umverpackung herum tragen enthalten z.B. Pin-Nummern oder ähnliche vertrauliche Informationen die nur dem zahlenden Käufer zustehen (z.B. bei Prepaid-Handys). Gehst du nun als Interessent hin und öffnest eine solche Verpackung ohne die Erlaubnis des Verkaufspersonals – womöglich auch noch ohne dabei vom Personal beobachtet zu werden, kommst du leicht an die enthaltenen Informationen. Allein dadurch, dass damit eine fremde Person unberechtigt in Besitz der Pin-Nummer für ein Handy gelangen könnte macht die geöffnete Packung für den Ladenbetreiber an sich unverkäuflich und damit wertlos. Das kann auch strafrechtlich belangt werden! Wir wissen alle, dass diese Packungen am Abend wieder verklebt werden und am nächsten Tag weiter verkauft werden. Das änder jedoch nichts an der Tatsache, dass der “Kunde” der die Packung unberechtigt geöffnet hat und sie nicht gekauft hat, wissentlich oder unwissentlich einen strafrechtlich wirksamen Betrugsversuch unternommen hat. Wird er erwischt ist er dran – und kommt unter Umständen nicht nur mit der Verpflichtung dieses Produkt dann tatsächlich zu kaufen davon, sondern kann durchaus auch noch eine Anzeige kassieren.Bei nicht besonders geschützten Verpackungen kann dir wie gesagt obiger Sachverhalt zum Verhängnis werden – wenn auch die Konsequenzen nicht so hart werden würden sofern die Sache verfolgt wird. Btw habe ich es sogar selbst schon in einem Elektronikmarkt erlebt wie so ein “Packungsaufreißer” von der Polizei wie ein Ladendieb abgeführt wurde (er hatte nicht gestohlen). Zugegeben hat dieser spezielle Kandidat es auch mit voller Absicht drauf ankommen lassen und Packungen regelrecht aufgerissen (mehrere vom gleichen Gerät), aber prinzipiell kann dir diese Schicksal auch mit einer einzigen Packung passieren die du sorgfältig, jedoch ohne Erlaubnis, öffnest. Dessen solltet ihr euch bewusst sein. Nur weil sowas in der Praxis selten geahndet wird ist es noch nicht rechtens.Ich hoffe ihr nehmt mir die gut gemeinten Hinweise nicht übel – aber ich glaube hier herrscht tatsächlich Unkenntnis der Rechtslage bei einigen. Es wird euch doch kein Bein ausreißen nachzufragen ob ihr die Packung öffnen dürft – im Normalfall werdet ihr nur in den seltensten Fällen eine Absage bekommen und wenn ihr es dann trotzdem unbedingt in Natura sehen müsst wird sich ein anderer Laden finden der euch den Blick gewährt oder das Produkt vllt. sowieso offen ausstellt.
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1. Januar 2009 um 21:01 Uhr #792897BigBoxTeilnehmer
Meiner Meinung nach ist es schon krass wie Aquatuning das handhabt. Oxidationsflecken im Kupfer können nicht so aufwendig zu entfernen sein das man da mal 50% Kaufpreis für einziehen kann, das kann bei einem Grafikkartenkühler schonmal 50€ und mehr sein.
Bei Kratzern ist es so eine sache. Wenn jemand mit dem Schraubendreher quer drübergerutscht ist kann ich es verstehen.Und Verpackung? Wenn sie schon kleingetreten im Papiercontainer gelegen hat ist sie wohl wertlos, ansonsten braucht man einen Streifen Klebeband um sie wieder zu verschließen. Als ich letztes Jahr einen neuen TFT kaufte habe ich im laden nachgefragt ob ich den Monitor mal in betrieb sehn könnte wegen eventueller Pixelfehler. Man hat mir den Monitor ausgepackt,angeschlossen und mich in ruhe nachschauen lassen.
Letztendlich macht es für mich aber deutlich wie der Wind bei Aquatuning mittlerweile weht. Ich bin mal gespannt wie sich der Fall hier noch entwickeln wird.
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1. Januar 2009 um 22:01 Uhr #792922phil68Teilnehmer
Nun sagt mal ehrlich, wieviel von euch würden einen offensichtlich schon geöffneten und wieder verschlossenen Artikel (zum vollen Verkaufspreis!) erwerben ❓
…und wenn wir mal ehrlich sind, jeder kann heutzutage in jedem belibigem Shop den Artikel begutachten bzw. bei jedem belibigem Online Händler in der Artikelbeschreibung nachlesen, was der Artikel kann, macht soll und wie er aussieht! Wozu muß ich das Teil aufmachen oder gar in den Fingern drehen… bei Kaufinteresse macht das selbst der popelige “Brösel – Markt” um die Ecke, welcher Geräte ausgepackt, auf Vollständigkeit, Zubehör, Optik geprüft und dem Kunden zeigt oder evtl. vorführt.
…vorausgesetzt die Artikelbeschreibung der Online Shops ist aktuell… und das ist nun mal die Pflicht diese aktuell zu halten! …kann ich den “Fredsteller” verstehen. Wenn es heißt: der Artikel ist für alle Graka`s der Serie “XYZ” dann muß der auch passen! Ich kann von keinem Kunden verlangen, dass der sich über Revisionen informieren muß! …die Verantwortung liegt eindeutig beim Shop!!
…davon mal abgesehen, hat grundsätzlich jeder Käufer ein Intesresse sorgsam mit der Ware umzugehen, keiner wird mit Absicht oder aus Frust vorsätzlich die Ware beschädigen! …in dem Falle verzweifelt er eher daran, etwas passend zu montieren, was niemals passen kann 😉
…andererseits kann ich dem nur voll zustimmen:
Weil es leider immer mehr Leute gibt, die mehrere Artikel bestellen, sich den besten aussuchen und den Rest zurück schicken. Da entsteht ein großer Aufwand für Versandhändler. Natürlich ist das konform mit dem Gesetz, aber ich find es trotzdem nicht richtig. Solche Leute mag ich genauso wenig wie diejenigen, die einen Artikel zerstören (z.B. durch overclocking, Unachtsamkeit, etc) und diesen dann zum Händler als Garantiefall zurückschicken und hoffen, dass der den verursachten Schaden nicht bemerkt oder richtig deuten kann. Meist kommt dann noch der Kommentar im Forum: “Wenn das der Händler nicht merkt, ist er selbst schuld”.
…und überhaupt sind wir Deutschen ein Volk von konstant, boshaften Nörglern und Besserwissern :-k
Grüße Dirk
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2. Januar 2009 um 0:01 Uhr #792940PommbaerTeilnehmer
Erst wenn du z.B. einen Verkäufer gefragt hast, ob du die Verpackung öffnen darfst oder ob er sie dir öffnet, wirst du in den meisten Fällen (i. d. R. im Beisein des Verkäufers) eine Blick hineinwerfen bzw. den Artikel herausholen dürfen und kannst dir das Produkt dann in Natura ansehen.Du darfst hingegen nicht in einen Laden spazieren, dir irgendeine Ware aus dem Regal nehmen und die Verpackung öffnen (egal ob du dabei vorsichtig vorgehst oder nicht)!
Wenn du bei mir schon kein Recht siehst die Verpackung zu öffnen, wo steht dass man es nicht darf?Meine letzten Informationen aus Verbraucherberatungen laufen darauf hinaus dass du bei Interesse für ein Produkt sehr wohl eigenständig die Verpackung öffnen darfst sofern du halt nichts beschädigst. Wie willst du in einem Laden mit 4000m² Verkaufsfläche und 15 Mitarbeitern bei teilweise gleichzeitig bis zu 200 Kunden im Geschäft realisieren dass jeder Kunde nur unter Aufsicht agieren darf?
Mal ganz abgesehen davon, dass du natürlich so oder so für eventuelle Beschädigungen aufkommen musst, hat der Ladenbetreiber jedes Recht dir ein Hausverbot auszusprechen oder die Polizei kommen zu lassen, solange du ohne Erlaubnis agierst.
Ich will den Ladenbetreiber sehen der einen Kunden rauswirft weil der Interesse für ein Produkt zeigt.. ich rede immernoch vom öffnen der Verpackung zwecks Überprüfung des Inhalts und nicht von Vandalismus und Diebstahl ! Das Öffnen ist wie gesagt weder gesetzlich erlaubt aber ebensowenig gesetzlich verboten – es ist dein Recht als Kunde. Der Ladenbetreiber kann dich auch rauswerfen weil ihm deine Frisur oder deine Nase nicht passt..
Was die roten Bänder etc. angeht. Diese Maßnahme ist in Elektronikmärkten wegen o. g. rechtswidriger, dort aber geduldeter, Praxis nötig geworden. Viele der Produkte die derartige Bänder um die Umverpackung herum tragen enthalten z.B. Pin-Nummern oder ähnliche vertrauliche Informationen die nur dem zahlenden Käufer zustehen (z.B. bei Prepaid-Handys). Gehst du nun als Interessent hin und öffnest eine solche Verpackung ohne die Erlaubnis des Verkaufspersonals – womöglich auch noch ohne dabei vom Personal beobachtet zu werden, kommst du leicht an die enthaltenen Informationen.Allein dadurch, dass damit eine fremde Person unberechtigt in Besitz der Pin-Nummer für ein Handy gelangen könnte macht die geöffnete Packung für den Ladenbetreiber an sich unverkäuflich und damit wertlos. Das kann auch strafrechtlich belangt werden!Wir wissen alle, dass diese Packungen am Abend wieder verklebt werden und am nächsten Tag weiter verkauft werden. Das änder jedoch nichts an der Tatsache, dass der “Kunde” der die Packung unberechtigt geöffnet hat und sie nicht gekauft hat, wissentlich oder unwissentlich einen strafrechtlich wirksamen Betrugsversuch unternommen hat. Wird er erwischt ist er dran – und kommt unter Umständen nicht nur mit der Verpflichtung dieses Produkt dann tatsächlich zu kaufen davon, sondern kann durchaus auch noch eine Anzeige kassieren.
Handys sind so wie Software auch gesondert verpackt – normalerweise in Plasikcases. Darüberhinaus werden solch Vertrauliche Artikel wie Sim-Karten und Prepaid-Karten wenn nicht anders angeboten normalerweise nur vom Personal persänlich ausgehändigt und nicht als Palettenware in den Gang gestellt.Was die roten Kunststoffbänder angeht – die dienen nur der Stabilisierung der Verpackung und sind längst nicht bei allen Artikeln angebracht – normalerweise nur bei Angeboten bei denen zwei oder mehr Verpackungen als “Set” verkauft werden. Artikel die gegen öffnen gesichert werden tragen bei MM/Saturn zumindest ein Kunststoffband mit einem Schwarzen Sender der bei Öffnen oder Diebstahl alarm schlägt – ähnlich den Sendern in Klamottengeschäften.
Zugegeben hat dieser spezielle Kandidat es auch mit voller Absicht drauf ankommen lassen und Packungen regelrecht aufgerissen (mehrere vom gleichen Gerät), aber prinzipiell kann dir diese Schicksal auch mit einer einzigen Packung passieren die du sorgfältig, jedoch ohne Erlaubnis, öffnest.
Da wirfst du wiedermal zwei völlig verschiedene Sachen zusammen – dein beschriebener Fall ist reine Sachbeschädigung. Wenn du es drauf anlegst und reihenweise Verpackungen mutwillig öffnest ist keine Kaufabsicht erkennbar…
Ich hoffe ihr nehmt mir die gut gemeinten Hinweise nicht übel – aber ich glaube hier herrscht tatsächlich Unkenntnis der Rechtslage bei einigen.
Ich kann es nochmal aus dem Munde eines Anwaltes zitieren:
Das heißt auf der anderen Seite aber nicht, dass der Kunde sämtliche Verpackungen ohne Konsequenzen öffnen darf.Hintergrund ist, dass der Verkäufer nach dem Öffnen der Ware ein „Loch im Vermögen“ hat – einen Schaden. Dieses Loch muss der Kunde als Verursacher wieder stopfen, den Verkäufer also so stellen, als wäre die Ware nicht geöffnet worden. Damit sprechen wir hier von Schadensersatz.Die Höhe dieses Schadensersatzes kann sehr unterschiedlich sein. Öffnet man beispielsweise die Verpackung eines Schokoriegels, so lässt sich diese Ware überhaupt nicht mehr verkaufen. Hier muss also der Wert der kompletten Ware ersetzt werden. Öffnet man hingegen die Schutzfolie eines Computerspiels, so müssen die Kosten einer Neuverschweißung bezahlt werden.Pauschal lässt sich sagen, dass der Kaufinteressent den Betrag ersetzen muss, um den er den Verkäufer durch das Öffnen der Verpackung geschädigt hat.
Was du sagst VJoeMax ist korrekt:
Grundsätzlich empfiehlt es sich, auf Nummer sicher zu gehen: Bringen Sie die verschlossene Ware zum nächststehenden Verkäufer und bitten Sie ihn, die Ware für Sie zu öffnen, damit Sie einen Blick auf das Produkt werfen können. Wenn der Verkäufer die Ware öffnet, kostet Sie das gar nichts und spart späteren Streit.
Es ist immer besser einen Verkäufer hinzuzuziehen, aber ich spreche davon dass du als Kunde grundsätzlich das Recht hast eine Packung selbst zu öffnen.Die Konsequenzen sollten eh klar sein – wenn du den Gegenstand nur sehen willst oder den inhalt prüfst und vorsichtig vorgehst passiert nichts solange du vorsichtig vorgehst. Man sollte die Packung nicht in Stücke reissen und den Gegenstand einmal mit nem Schlüssel abkratzen..Um noch eine Unstimmigkeit gesetzlich zu Belegen dieser Link: Es geht darum welchen Einfluss die Verpackung auf die Verkaufsgüte des Inhaltes hat:
Immer wieder entsteht die Diskussion, ob technische Geräte als neu bezeichnet werden können, die sich nicht mehr in der Original-Verpackung befinden oder schon einmal ausgepackt worden sind. Dazu hat das Landgericht Hannover am 23.10.2007 (Az.: 32 O 67/07) in einer Entscheidung Stellung genommen. Im Rahmen einer einstweiligen Verfügung wurde ein EDV-Händler abgemahnt. In den eBay-Auktionen wurde das Suchkriterium “Neu” angegeben. Im Weiteren hieß es dann: “Transportschaden, 1 x ausgepackt. Das Gerät ist optisch wie neu und technisch einwandfrei. Allerdings ist die Verpackung etwas beschädigt.”Das Landgericht Hannover weist in seinen Entscheidungsgründen darauf hin, dass solche Geräte, deren Verpackung beschädigt ist, durchaus als neu bezeichnet werden können. Im Einzelnen führt das Gericht aus: “Dem Verfügungsbeklagten ist nicht zu untersagen, Geräte als neu zu bezeichnen, die sich nicht mehr in der Original-Verpackung befinden bzw. schon einmal ausgepackt worden sind. Änderungen, Beschädigungen der Verpackung, führen allein nicht dazu, dass das darin befindliche Gerät nicht mehr neu ist. Entsprechendes gilt auch für das Öffnen der Verpackung. Wenn der Verfügungsbeklagte auf diese Dinge hinweist, wie es bei der beanstandeten Werbung geschehen ist, so ist ein Wettbewerbsverstoß nicht ersichtlich.”
Diese ganze Schose von wegen “Verpackung darf man nicht selbst öffnen..” usw gehört in die Ecke der Mythen.. Ebenso wie man davon ausgeht dass eine Rückgabe eines Artikels ohne Quittung nicht möglich sei oder dass das Ladenpersonal die Taschen überprüfen darf..
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2. Januar 2009 um 0:01 Uhr #792952VJoe2maxTeilnehmer
Was mich an deinen Aussagen stört ist letztendlich, dass du behauptest du hättest als Kunde ein Recht darauf unautorisiert Verpackungen zu öffnen. Ein Recht hättest du wenn dies irgendwo in einem Gesetz oder einer Verordnung die für Ladengeschäfte gültig ist stünde – dem ist nicht so! Das bestätigt dir jeder Rechtsanwalt gegen eine geringe Gebühr. Ich habe den Vorzug, dass mein Bruder grad sein Staatsexamen in Jura macht. Er bestätigt mir meine Argumentation und das Nichtvorhandensein eines solchen Rechtsanspruchs. Das sich das in besagten Elektronikmärkten nicht umsetzen lässt ist klar und es wird daher in der Regel geduldet – das habe ich auch geschrieben – deshalb kannst du das aber nicht für allgemein gültig erklären.Was diese roten Bänder angeht – ich bin zwar recht selten in diesen Läden aber ich habe dort fast immer z.B. Prepaid-Handys (non-Bundleware) bebändert in Angebotskörben gesehen. Es gäbe keinen Grund diese Bänder zu verwenden, wenn man nicht wüsste, dass sich eben viele Kunden in diesen Märkten so verhalten wie du und das Zeug einfach aufmachen – die Pin-Nummern sind da in den Packungen. Die werden definitiv nicht separat ausgehändigt – bei Vertragshandys ist das was anderes.Edit: Was ist denn so wahnsinnig schwierig daran um Erlaubnis zu fragen – ich versteh das nicht. Es stehen ja wohl nicht ständig gleichzeitig 100 Leute im Laden die alle irgendwelche Packungen öffnen wollen – oder ist das bei euch so? Allein durch die Frage: “Darf ich das auf machen?” und die Antwort des Verkäufers “Ja” bist du rechtlich aus dem Schneider – Zeugen gibt´s im Zweifel immer. Wenn man was kaputt macht ist das ne andere Baustelle – das ist auch klar. Allerdings fände ich es richtig wenn Leute denen sowas, i.d.R. ja unabsichtlich, passiert das Zeug nicht einfach wieder einpacken würden und den späteren Käufer dann dumm aus der Wäsche schauen lassen. Die “Packungsaufmacher” sind schließlich immer noch deutlich in der Minderheit und man sollte sich als normaler Kunde schon darauf verlassen können, dass der Inhalt in Ordnung ist. Hat vorher jemand schon dran rumgefingert kann schließlich der letztendliche Käufer auch Probleme mit der fälligen Reklamation bekommen- selbst direkt hinter der Kasse.Ich mache Dinge die ich in so einem Laden gekauft habe häufig auch direkt hinter der Kasse auf, wenn es was ist wo man mit Beschädigungen rechnen muss. Wenn tatsächlich was sein sollte lässt sich das dann i.d.R. ohne Weiteres vor Ort Reklamieren. Da gibt´s normalerweise keine Schwierigkeiten – es sei denn irgendeiner hat das Teil vorher schon zerlegt und man erkennt das auch.Zu dem Zeitpunkt gehört es aber bereits mir und ich kann damit tun und lassen was ich will.In ordentlichen Computerläden lasse ich mir z.B. auch meistens den Packungsinhalt zeigen – aber vom Verkäufer. Lässt der das Teil fallen oder macht sonst was kaputt ist er wirklich selbst schuld.Edit#2: Hab grad dein Edit oben gesehen – dann sind wir uns nun ja im Grunde einig auch wenn du das Wort “Recht” wohl nach wie vor etwas anders verstehst als ich. Ich würde eher sagen man handelt halt auf eigenes Risiko wenn man was aufmacht ohne vorher gefragt zu haben – was einen das kosten könnte, muss man selbst abwägen. Wenn man nicht grad ne Packung mit 1000g Nanotubes aufmacht hält sich der mögliche Schaden ja i.d.R. in überschaubaren Grenzen 😀 Solang das alles bei MM und Saturn stattfindet soll´s mich sowieso nicht weiter stören – was Teures würd ich dort sowieso nie kaufen.Rauch mer ne Friedenspfeife und lassen´s gut sein? – Is sowieso wurscht und passt nicht mehr zum Topic.
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2. Januar 2009 um 3:01 Uhr #793027TitanTeilnehmer
VJoe2max;350892 said:
Rauch mer ne Friedenspfeife und lassen´s gut sein? – Is sowieso wurscht und passt nicht mehr zum Topic.wieso sollte es net zum thema passen es geht darum wie die geschäfte manchmal mit kunden umspringen.
und die kunden lassen es sich meist gefallen aus unwissenheit ihrer rechtlichen möglichkeiten bzw die rechte die sie haben.
MFG
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2. Januar 2009 um 7:01 Uhr #793030PommbaerTeilnehmer
wieso sollte es net zum thema passen es geht darum wie die geschäfte manchmal mit kunden umspringen.und die kunden lassen es sich meist gefallen aus unwissenheit ihrer rechtlichen möglichkeiten bzw die rechte die sie haben.MFG
Das wär dann ein eigener Thread – hier gehts um Spawn’s Probleme mit AT – was die genauen Einzelheiten anbelangt: ” Nichts genaues weiss man nicht ” Das ist auch nichts was man hier in der Öffentlichkeit breittreten muss. Die Probleme die andere mit AT haben halten sich imho stark in Grenzen.
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3. Januar 2009 um 4:01 Uhr #793303BigBoxTeilnehmer
husky;350652 said:
Weil es leider immer mehr Leute gibt, die mehrere Artikel bestellen, sich den besten aussuchen und den Rest zurück schicken. Da entsteht ein großer Aufwand für Versandhändler. Natürlich ist das konform mit dem Gesetz, aber ich find es trotzdem nicht richtig. Solche Leute mag ich genauso wenig wie diejenigen, die einen Artikel zerstören (z.B. durch overclocking, Unachtsamkeit, etc) und diesen dann zum Händler als Garantiefall zurückschicken und hoffen, dass der den verursachten Schaden nicht bemerkt oder richtig deuten kann. Meist kommt dann noch der Kommentar im Forum: “Wenn das der Händler nicht merkt, ist er selbst schuld”. 👿Hierum geht es hier aber nicht, von dem her würd ich sagen:
Backu2Topic.Als ich das letzte mal bei Aquatuning bestellt habe musste ich per Vorkasse zahlen, so wie es bei Produkten rund um den PC eigentlich immer ist. Mal eben “ein paar” Wasserkühler für ein paar hundert Euro zu bestellen und per Vorkasse zu bezahlen um sie anschliessend wieder zurückzuschicken und eventuell einige Zeit auf sein Geld zu warten macht in meinen Augen wenig sinn.
Bei Versandhäusern hast du natürlich recht, gerade bei Kleidung ist es fast schon üblich das der Kunde eine menge Ware bestellt, auspackt und einen Großteil wieder zurückschickt. Aber auch da wird dem Kunden nichts für das betrachten der Ware oder das Auspacken berechnet (solange keine Verschmutzungen oder Beschädigungen vorhanden sind).
Der Versandhändler hat auch einige Vorteile gegenüber dem normalen Laden: kein Schwund durch Diebstahl, weniger Personalkosten, keine Ladenmiete etc. Leute die Hardware mutwillig zerstören und es dem Händler aufbrummen wollen sind einfach nur Asozial, keine Frage.Wasserkühlungsartikel sind keine billigen Chinaprodukte mit einer geringen Gewinnspanne für den Händler, ganz im Gegenteil. Für Qualität zahlt man gerne den Preis, aber dann doch bitte auch mit entsprechendem Service.
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4. Januar 2009 um 16:01 Uhr #793636WasserlurchTeilnehmer
Liebe Meisterkühler-User,
ich kann mich noch gut an einen ähnlichen Forum Tread erinnern bei dem es ähnlich heiß hier ging. Hier treffen immer Halbwissen und irgendwelche Auszüge aus Gerichtsurteilen und angeblich anwendbare Gesetzestextphasen aufeinander und sorgen für muntere Diskussionen.
Wir machen dieses Geschäft hier seid nunmen über 6 Jahren. Und wir mußten uns schon recht häufig mit dieser Fragestellung beschäftigen was “rechtens” ist.
Dabei sind wir dazu über gegangen eigene Maßstäbe zu definieren, die über den rechtlichen Möglichkeiten hinaus eine möglichst kundenfreundliche Regelung ermöglichen.Ihr könnt euch sicher sein, das wir in vielen Fällen, bei denen es rechtlich möglich wäre den Kunden zu “belasten” wir darauf verzichten. Warum: Weil wir einen eigenen hohen Anspruch an uns selber haben den bestmöglichken Kundensupport zu bieten. Wir möchten dass die Kunden auch mit unserer Reklamationsabwicklung zufrieden sind, so dass unsere Behandlung einen so guten Eindruck hinterläßt, dass der Kunde trotz einer Reklamation weiterhin bei uns gerne einkauft.
Fazit: Wenn jemand trotz unserer extrem hohen Kulanzschwelle eine Preisreduzierung vorgetragen wird, dann müssen dafür schon erhebliche Gründe vorliegen.
Zum Abschluss eine kurze Handhabungsrichtlinie:
1.) Volle Kaufpreiserstattung bei:
Ungeöffneter Ware
Geöffneter Ware
Beschädigte Verpackung solange das Produkt nicht beschädigt ist2.) Geringe Reduzierung bei:
Fingerabdrücken (idR. berechnen wir hier den Aufwand für das Entfernen der Fingerabdrücke idR. 5€)
Fehlenden Beipack (nach Aufwand der Beschaffung für uns)3.) Hohe Reduzierung bei:
Auflegeversuchen von Kühlern die auf dem Kupferboden Abdrücke oder Kratzer verursacht haben. Diese Kühler können nicht mehr als Neuware verkauft werden und können daher nur zu einem reduziertem Preis zurück genommen werden
Wenn das Produkt in Betrieb genommen wurde also z.B. in einen Kreislauf integriert wurde. Die Produkte können von uns nicht mehr als Neuware verkauft werden und können dazu nur zu einem reduzierten Preis zurück genommen werden.Insbesondere bei Kunden (s.o.) die wohl unter Punkt 3 fallen kommt es gelegentlich zu Unmutsäußerungen. Ihr könnt euch sicher sein, wir machen hier keinen Gewinn oder zocken diese Kunden ab. Produkte die unter 3.) fallen können nach der Rücknahme zu einem reduzierten Preis unter “gebrauchte Ware” erworben werden. Oftmals bleiben wir auch auf gebrauchter Ware sitzen, weil keiner keinen zerkratzen Kühler auch zu einem reduzierten Preis haben will. Dies ist also für uns in Summe wenn überhaupt kostenneutral.
Fazit:
Wer ein Produkt (wie in einem Ladengeschäft) aus der Verpackung nimmt brauch sich keine Sorgen zu machen. Es ist möglich auch ohne den Kühler zu zerkratzen die Kompatibilität mit seiner Grafikkarte zu überprüfen. Wer sich daran hält bekommt 100% des Kaufpreises erstattet. -
4. Januar 2009 um 17:01 Uhr #793648PommbaerTeilnehmer
Haben kühler für den Zweck nicht immer ne Schutzfolie auf der Unterseite? Damit man ihn Aufpassen kann ohne den Boden zu zerkratzen ?! =)
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4. Januar 2009 um 17:01 Uhr #793661PattyTeilnehmer
Wenn ich die Übersicht so sehe klingt das absolut fair, da kann ich mich nur anschließen! Und da die meisten Fälle sowieso viel zu individuell sind, als dass sie jetzt hier angesprochen werden könnten wäre für mich auch Sense.
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4. Januar 2009 um 17:01 Uhr #793649braeterTeilnehmer
Machs Zu.
Wie Ihr das Handhabt klingt fair und das nächste das kommt is eh wieder irgend n schmarn der irgeneinem aufstösst weil er in irgend nem Buch irgendwas gelesen und irgendwo falsch verstanden hat.
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4. Januar 2009 um 17:01 Uhr #793664VJoe2maxTeilnehmer
braeter;351624 said:
Machs Zu.Patty;351636 said:
Und da die meisten Fälle sowieso viel zu individuell sind, als dass sie jetzt hier angesprochen werden könnten wäre für mich auch Sense.Soll lieber Wasserlurch selbst zu machen – ist schließlich das AT-Unterforum. Sorry für´s kurzfristige vorzeitige schließen – hatte nicht im Kopf in welcher Rubrik wir hier sind :+
PS: Finde die Regelungen seitens AT auch sehr fair – da kann man wirklich nichts dran aussetzen.
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4. Januar 2009 um 21:01 Uhr #793728PattyTeilnehmer
VJoe2max;351639 said:
Soll lieber Wasserlurch selbst zu machen – ist schließlich das AT-Unterforum. Sorry für´s kurzfristige vorzeitige schließen – hatte nicht im Kopf in welcher Rubrik wir hier sind :+
Ja, deswegen lies ich noch offen 😀
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