Szenario wie folgt:Ich habe einen externen USB-Wechselrahmen gekauft und benutzt.Eines Tages raucht es kurz beim Einschalten und die eingebaute HDD ist kaputt.Dummerweise habe ich dann in den USB-Rahmen eine 2. eingebaut und die ist dann prompt auch verreckt mit dem gleichen Fehler.Die Platten, eine 160er und eine 40er sind beide so alt, dass sie keine Gewährleistung mehr haben, einschicken entfällt also.Der Laden von dem ich das USB Teil gekauft habe ( das teil war grade mal 3 Wochen alt, als es die HDDs grillte ) hat auch noch eine eigene HDD gegrillert und will mir nun aber nur das USB-Gerät, nicht aber die HDDs ersetzen.Frage:Wer haftet eigentlich für die defekten Platten ? Wer kennt sich damit aus ?